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TU Wien und WK Wien

Wissens- und Technologietransfer für Wiener Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Für Unternehmen sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oft eine herausfordernde Aufgabe. Das Kooperationsabkommen zwischen der TU Wien und der WK Wien unterstützt den Know-how-Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dadurch haben Wiener Unternehmen zu einem Pool von mehr als 4.000 Expert:innen aus rund 50 Instituten der TU Wien Zugang, sowie zu deren aktuellen Forschungsergebnissen und modernster Forschungsinfrastruktur.

Das Team: Förderberatung und Wirtschaftskooperationen der TU Wien ist dabei erste Anlaufstelle für jene Unternehmen, die auf der Suche nach der passenden Expertise für ihr Innovationsvorhaben sind und mit der TU Wien kooperieren möchten. Neben der Vermittlung von passenden F&E-Partner:innen können auch allgemeine Fragen zu Durchführung von Kooperationsprojekten erläutert werden.
In der Anbahnungsphase fördert die WK Wien die Beratungsleistungen der TU Wien-Experten:innen.

Beratungsangebot

  • Kurzberatung: Erstgespräch mit TU Wien Experten:innen:

Projektdefinition und Abgrenzung, vertiefender Analyse und Empfehlung für Umsetzungsmaßnahmen und weitere Vorgangsweise. Die WK Wien übernimmt den gesamten Kostenanteil in der Höhe von 800 Euro.

  • Schwerpunktberatung: tiefergehende Beratung

z.B. Unterstützung bei Konzeption eines gemeinsamen Förderantrags; Durchführung erster Messungen, Analysen, etc. für  *externe Beratungsleistung


TU Wien Stundensatz*

  • 150 Euro|h

WK Wien Zuschuss

  • max. 30 Stunden
Unternehmer:in
  • 40 Euro|h
Jungunternehmer:in*
  • 60 Euro|h

*jünger als 3 Jahre

Beratungsablauf

  1. Zur Anbahnung eines Projektes mit der TU Wien wenden Sie sich bitte an: wirtschaftskooperationen@tuwien.ac.at bzw. +43-1-58801-41534
  2. Sobald die passenden Experten:innen feststehen, stellen Sie als Unternehmen online den Förderantrag: Online Beratungsanmeldung/Förderantrag
  3. Nach positiver Förderzusage schließen Sie mit den Experten:innen eine Beratungsvereinbarung ab.

Die Unternehmen sind verpflichtet über die gesamte Höhe des Beratungshonorars in Vorlage zu treten. Der zugesagte Förderbetrag wird nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen durch die WK Wien refundiert.

Antragsberechtigt sind Wiener Unternehmen mit aktivem Gewerbeschein bei der WK Wien. Es gelten die Förderrichtlinien der Unternehmensberatung der WK Wien.

Für die Anmeldung zur Kurz- und Schwerpunktberatung wählen Sie im Online-Formular das Modul: Spezielle Beratungsangebote.

Online-Beratungsanmeldung