Person mit blauer Arbeitskleidung und blauer Kappe sowie Schutzhandschuhen hält ein Blech bei einem Kamin
© ronstik | stock.adobe.com

BUAK Verfahren

Unterstützung von Spenglern im Zusammenhang mit der Eingliederung in die Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse (BUAK)

Lesedauer: 8 Minuten

20.01.2025

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Mitglieder beim Klagsweg gegen die durch den Gesetzgeber beschlossene rückwirkende Einbeziehung der Spengler in das BUAK-System und die entsprechenden Beitragsvorschreibungen. Ziel ist die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen.  

Schritte zur Förderung

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte zum Ablauf des Verfahrens. Bei den mit * markierten Schritten ist das beschriebene aktive Mitwirken der Spenglerbetriebe notwendig, um den Klagsweg beschreiten zu können.

Die Eingliederung der Spengler in die BUAK kann nur gerichtlich bekämpft werden, wenn bereits eine rechtzeitige Vorabmeldung des Betriebs an die BUAK erfolgt ist (Stichtag war der 30. November 2024). 

Die Einbeziehungs- und Gegenverrechnungsmeldungen sind bis 31. Jänner 2025 im e-BUAK-Portal vorzunehmen.

Im Anschluss erfolgt die Berechnung der offenen und sofort fälligen BUAG-Zuschläge durch die BUAK. 

Dem Zahlungsbefehl der Vorschreibung in Bezug auf die ausständigen Beiträge der Spengler darf nicht nachgekommen werden. Nur wenn die Zahlung zurückgehalten wird, können weitere rechtliche Schritte vorgenommen werden. Nach Verstreichen der auferlegten Frist wird die BUAK den Betrieb zur Zahlung binnen zwei Wochen auffordern. Auch dieser Aufforderung darf nicht nachgekommen werden. 

Benutzen Sie für den Antrag auf Prozessunterstützung die Eingabemaske auf wko.at/wien/buak_verfahren. Legen Sie alle erforderlichen Beilagen und Informationen bei, die Sie von der BUAK erhalten haben.

Die BUAK wird Ihnen für die nicht bezahlten BUAG-Zuschläge Zinsen und eventuell einen Säumniszuschlag verrechnen. Diese Mehrkosten werden bei erfolgter Zusage von der WKW übernommen (refundiert).

Sobald die Frist der Zahlungsaufforderung abgelaufen ist und wenn – wie geplant – keine Zahlung durch Sie getätigt wurde, muss die BUAK einen Rückstandsausweis ausfertigen. In diesem wird der bisherige offene Beitragsrückstand, die bislang aufgelaufenen Zinsen und ein allfälliger Säumniszuschlag ausgewiesen (0,5% der ausständigen Summe).

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage könnte die BUAK ab diesem Zeitpunkt ein Exekutionsverfahren anstreben und den Betrag zwangsweise einbringen. Ob das passieren wird, ist noch unklar. Vorsichtshalber sollten Sie aber nach Erhalt des Rückstandsausweises den aushaftenden Betrag jedenfalls unter Vorbehalt zahlen. Die Zahlung verhindert eine (spätere) Rückforderung nicht.

Hinweis: Begleichen Sie den Rückstand bei der BUAK unter Beifügung des von der WKW bereitgestellten Musters mit der Vorbehaltsformulierung, das Sie im Downloadbereich finden. 

Gegen den noch nicht bezahlten Rückstandsausweis der BUAK muss ein Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erhoben werden. Das ist das Magistratische Bezirksamt in dessen Zuständigkeit sich der Firmensitz ihres Unternehmens befindet. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Beitragsvorschreibung.
Hinweis: Nutzen Sie für den Einspruch das von der WKW bereitgestellte Muster, das Sie im Downloadbereich finden. 

Das Magistratische Bezirksamt muss aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage entscheiden. Aus diesem Grund wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahlungspflicht mit Bescheid bestätigt. 

Übermitteln Sie den Bescheid und alle weiteren Informationen, die sie in der Zwischenzeit bekommen haben, an die WKW. Diese Unterlagen werden der Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung gestellt.

Zu diesem Zeitpunkt kann durch die Rechtsanwaltkanzlei eine Prognose über die Chancen und Risiken einer Vertretung vor den Gerichten getroffen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei prüft die eingereichten Fälle und entscheidet nach prozesstaktischen Erwägungen, ob eine anwaltliche Vertretung übernommen wird. Sie wird der WKW ihre Auswahl der Spenglerbetriebe mitteilen, denen zusätzlich auch eine rechtsanwaltliche Vertretung beigestellt wird. 

Da aus prozesstaktischen Gründen nicht alle Spenglerbetriebe für das weitere Verfahren ausgewählt werden können, werden Sie über die konkrete Zu- bzw Absage durch die Wirtschaftskammer Wien informiert. 

Jedenfalls werden allen Antragstellern, denen dies zuvor bestätigt wurde, die bis zur Bescheiderlassung aufgelaufenen Mehrkosten (Zinsen und Säumniszuschlag) ersetzt.

Erhält Ihr Unternehmen eine Zusage für eine anwaltliche Vertretung, ist eine Kooperationsvereinbarung binnen 14 Tagen mit der Wirtschaftskammer Wien abzuschließen. 

Haben Sie den Weg bis einschließlich zum Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts auf eigene Rechnung beschritten (zB weil keine Zusage erhalten oder bisher keinen Antrag gestellt), ist eine Antragstellung nur auf anwaltliche Unterstützung für die Erkenntnisbeschwerde vor dem VfGH möglich. Eine allfällige Unterstützungsleistung umfasst in diesem Fall die anwaltliche Unterstützung für das Verfahren vor dem VfGH.

FAQs

  1. Aktive und ruhende Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, die den Gewerbestandort ihres Spenglerbetriebes in Wien haben und
  2. aufgrund der Gesetzesänderung im Juli 2024 von der Eingliederung in die BUAK betroffen sind. 

Anspruchsberechtigten Mitgliedern wird Unterstützung gewährt, um in einem rechtlichen Verfahren gegen die zwangsweise rückwirkende Eingliederung und/oder gegen die rückwirkende Beitragsvorschreibung vorzugehen. 

Die Unterstützung umfasst die Refundierung von Verzugszinsen bis zur Erlangung eines Rückstandsausweises und eines allfälligen Säumniszuschlages. Verzugszinsen und Säumniszuschläge fallen an, wenn man an einen Rückstandsausweis gelangen möchte. Dieser ist notwendig, um das rechtliche Verfahren in Gang zu setzen. 

Bestimmte Unternehmen, die nach prozesstaktischen Erwägungen ausgewählt werden, erhalten außerdem eine Begleitung und Vertretung durch eine von der Wirtschaftskammer Wien beauftragte Rechtsanwaltskanzlei für die Beschreitung des Instanzenzuges bis hin zum Verfassungsgerichtshof. Die Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei wird den auswählten Unternehmen von der Wirtschaftskammer Wien als Sachleistung zur Verfügung gestellt, dh die Bezahlung des Anwaltshonorars erfolgt direkt durch die Wirtschaftskammer Wien. 

Die Entscheidung über die Gewährung einer anwaltlichen Unterstützung ist im Einzelfall zu treffen. Die Kriterien für die Auswahl von geeigneten Fällen werden von der Rechtsanwaltskanzlei, die die Wirtschaftskammer Wien beauftragt hat, nach prozesstaktischen Erwägungen festgelegt. Die Rechtsanwaltskanzlei entscheidet anhand dieser Kriterien, welche Fälle unterstützt werden. 

Es ist der Rechtsanwaltskanzlei auch vorbehalten, nach der Absolvierung des Instanzenzuges, insbesondere durch eine Abwägung der Erfolgsaussichten, zu entscheiden, welche Fälle mittels Erkenntnisbeschwerde vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden. 

  1. Erteilung des Mandats an die Rechtsanwaltskanzlei und laufende Besprechungen mit der Kanzlei
  2. Rechtsanwaltskanzlei bringt eine Beschwerde gegen den Bescheid des Magistratischen Bezirksamts ein
  3. Rechtsanwaltskanzlei vertritt im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Wien, eventuell mündliche Verhandlung
  4. Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien erhalten
  5. Rechtsanwaltskanzlei bringt eine Erkenntnisbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein
  6. Rechtsanwaltskanzlei führt das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

  1. Vorschreibung der BUAK
  2. ausführliche schriftliche Sachverhaltsdarstellung
  3. sämtliche Schriftstücke in Kopie, die das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bestätigen können
  4. Rückstandsausweis (sofern bereits vorliegend)
  5. Bescheid des Magistrats der Stadt Wien (sofern bereits vorliegend)
  6. Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes (sofern bereits vorliegend und nicht mit Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei erwirkt wurde)

Weitere Beilagen können bei Bedarf angefordert werden.

Der Antrag kann ab Beitragsvorschreibung durch die BUAK gestellt werden. Er soll jedenfalls noch vor Aufnahme einer Prozessführung durch die von der Wirtschaftskammer Wien beauftragte Rechtsanwaltskanzlei vor dem Landesverwaltungsgericht Wien eingebracht werden.

In Fällen, in denen ein Mitglied den Instanzenzug auf eigene Rechnung beschreitet, ist auch eine Antragstellung möglich, die sich nur auf anwaltliche Unterstützung für die Erkenntnisbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof bezieht. Ein solcher Antrag kann auch später – möglichst zeitnah nach Vorliegen des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichtes – gestellt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter buak_verfahren@wkw.at zur Verfügung!

Antragstellung

Lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinie der Wirtschaftskammer Wien zur Prozessunterstützung von Spenglerbetrieben in Zusammenhang mit der Eingliederung in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) in der Download-Box.

Anschließend stellen Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular (* Pflichtfelder):

Angaben zum Unternehmen

Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Hinweis: nur Ziffern, "+", "/" und Leerzeichen möglich

Bitte eine korrekte E-Mail Adresse eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Angaben zur/zum vertretungsbefugten Antragsteller:in

Bitte eine gültige Befüllung eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein korrektes Datum eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Darstellung des konkreten Förderfalls

Bitte eine korrekte Nachricht eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Mitarbeiteranzahl

Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Tätigkeitsfeld

Mein Betrieb verrichtet dachdeckende Tätigkeiten*

Bitte eine Auswahl treffen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte eine Auswahl treffen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte ein valides Format eingeben
Erfolgreiche Eingabe

Dokumente

Beispiele für benötigte Unterlagen:
- Vorschreibung der BUAK
- Rückstandsausweis
- Bescheid des Magistrats der Stadt Wien
- Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes
- weitere Schriftstücke, die das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bestätigen können.
Relevante Schriftstücke, die Sie erst nach Antragstellung erhalten, übermitteln Sie an buak_verfahren@wkw.at

Ziehen Sie mit Drag & Drop ein Dokument hierher oder verwenden Sie den Button um eine Datei hochzuladen.

Erfolgreiche Eingabe

Bitte übermitteln Sie uns ausschließlich PDF-Dokumente.

De-minimis-Erklärung

Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung. Es kommt somit folgende beihilferechtliche Grundlage in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung:

Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Der/Die Förderwerber:in hat somit die geltenden Fördergrenzen zu beachten. Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zu De-minimis-Beihilfen.


Haben Sie bereits De-minimis Förderungen beantragt (noch nicht gewährt) oder gewährt bekommen? * HINWEIS: De-minimis Förderungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Förderungszusage bzw. im Fördervertrag. Bitte beachten Sie, dass unter anderem auch der von den Wirtschaftskammern abgewickelte Härtefall-Fonds eine De-minimis-Beihilfe darstellt.

Bitte eine Auswahl treffen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte eine Auswahl treffen
Erfolgreiche Eingabe

Ich (Wir) habe(n) in den letzten 3 Steuerjahren folgende De-minimis-Förderungen erhalten


Eidesstattliche Erklärung und abschließende Bestätigungen

Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe
Bitte bestätigen Sie mit einem Häkchen
Erfolgreiche Eingabe