BG Tankstellen
Preisauszeichnung an Tankstellen
In vielen unterschiedlichen Gesetzen/Verordnungen werden spezifische Preisauszeichnungsvorschriften für das Tankstellengewerbe normiert
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14.11.2023
So z.B. haben die Betreiber von Tankstellen die Preise für Benzin und Dieselkraftstoff auf dem Tankstellenareal so auszuzeichnen, dass diese von motorisierten Straßenbenützern leicht gelesen und zugeordnet werden können.
Preiserhöhungen für Treibstoffe sind an jedem Tag nur um 12 Uhr zulässig. Preissenkungen hingegen können jederzeit durchgeführt werden.
Weiters haben die Betreiber von Tankstellen die Pflicht alle Preisänderungen an die E-Control zur Einspeisung der Preise in die sogenannte „Spritpreisdatenbank“ zu melden.