BG Tankstellen

Preisauszeichnung an Tankstellen

In vielen unterschiedlichen Gesetzen/Verordnungen werden spezifische Preisauszeichnungsvorschriften für das Tankstellengewerbe normiert

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

So z.B. haben die Betreiber von Tankstellen die Preise für Benzin und Dieselkraftstoff auf dem Tankstellenareal so auszuzeichnen, dass diese von motorisierten Straßenbenützern leicht gelesen und zugeordnet werden können.

Preiserhöhungen für Treibstoffe sind an jedem Tag nur um 12 Uhr zulässig. Preissenkungen hingegen können jederzeit durchgeführt werden.

Weiters haben die Betreiber von Tankstellen die Pflicht alle Preisänderungen an die E-Control zur Einspeisung der Preise in die sogenannte „Spritpreisdatenbank“ zu melden. 

Spritpreisdatenbank

Spritpreisverordnung bis 31.12.2022 verlängert

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