Jugendschutz-Ampel
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Seit Jänner 2019 ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Die Altersgrenze wurde somit von 16 auf 18 Jahre angehoben. Unter das Verbot fallen neben Zigaretten und Ähnlichem (Zigarren, Zigarillos usw.) auch Kau- und Schnupftabak, E-Zigaretten, E Shishas und die dazugehörigen Liquids (unabhängig, ob Nikotin enthalten ist oder nicht) sowie normale Shishas (Wasserpfeifen).
Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre
Gebrannter Alkohol wie Spirituosen, Schnaps, Liköre, Rum, Whisky, Wodka oder Mischgetränke, die solchen gebrannten Alkohol enthalten, sind seit heuer ebenfalls erst ab 18 Jahren erlaubt (Erwerb, Besitz, Konsum). Alkoholische Getränke ohne gebrannten Alkohol wie Wein oder Bier bleiben weiterhin ab 16 Jahren erlaubt.
Jugendschutzampel zum Download
Um Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu erleichtern, sowie den Jugendlichen die Regeln zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen unsere Jugendschutzampel in zur Verfügung.