BG Serviceunternehmungen
Genehmigung von Betriebsanlagen
Merkblatt für das Servicegewerbe
Lesedauer: 1 Minute
In vielen Fällen ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.
Unter einer Betriebsanlage versteht man alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und regelmäßig der Gewerbeausübung dienen.
Auf der Website des Gründerservice der WKÖ finden Sie eine umfassende Erklärung darüber,
- wer eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt,
- wann und wo darum angesucht werden muss und
- wie das Ansuchen aufgebaut ist.
Stand: 26.11.2021