
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe
Prüfungsgebühren für die Taxilenkerprüfung ab 1.2.2014
Erstmalige Prüfung und Nachprüfung
Lesedauer: 1 Minute
16.04.2025
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Erstmalige Prüfung
Gebühr: € 172,30
Details:
Gebühr für die erstmalige Feststellung der Kenntnisse
gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO (EDV): € 80,-
Gebühr für die erstmalige Feststellung der Kenntnisse
gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO (mündlich) € 80,-
Gebühr für Abgabe gem. §14 GebG (Zeugnis) € 12,30
Nachprüfung
Gebühr: € 80,-
Details:
Gebühr für die zu wiederholende Feststellung der Kenntnisse gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO
(für jede EDV-Nachprüfung, für jede mündliche Nachprüfung)