Münzen liegen verstreut auf einer Oberfläche. In der Mitte des Bildes stehen vier unterschiedlich große Münzstapel. Aus jedem Stapel wächst ein kleiner, grüner Setzling
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Prüfungsgebühren für die Taxilenkerprüfung ab 1.2.2014

Erstmalige Prüfung und Nachprüfung

Lesedauer: 1 Minute

16.04.2025
Inhaltsverzeichnis

Erstmalige Prüfung

Gebühr: € 172,30

Details:

Gebühr für die erstmalige Feststellung der Kenntnisse
gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO (EDV): € 80,-

Gebühr für die erstmalige Feststellung der Kenntnisse
gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO (mündlich) € 80,-

Gebühr für Abgabe gem. §14 GebG (Zeugnis) € 12,30

Nachprüfung

Gebühr: € 80,-

Details:

Gebühr für die zu wiederholende Feststellung der Kenntnisse gem. §8 Abs.1 und §12 Abs.2 BO
(für jede EDV-Nachprüfung, für jede mündliche Nachprüfung)