Handbuch: Steuerliche Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Praxishinweise unter Berücksichtigung des Betrugsbekämpfungsgesetzes und der Kassenrichtlinie - Rechtslage ab 1.1.2016
Lesedauer: 1 Minute
Ziel dieses Handbuches ist, alle Taxi- und Mietwagenbetriebe über steuerliche Aufzeichnungs-und Aufbewahrungspflichten bei der Losungsermittlung entsprechend der Einzelaufzeichnungs- Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht zu informieren. Basis sind die aktualisierten Rechtsvorschriften durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, die Barumsatzverordnung 2015 sowie der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Auch die Meinung des BMF, ausgedrückt durch den Erlass vom 12. November 2015 die Kassenrichtlinie 2012 sowie alle bisherigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) in der Fassung des Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BBG 2006) aber auch das Umsatzsteuergesetz (UStG) sind in den relevanten Bestimmungen berücksichtigt. Detaillierte Erläuterungen sowie Muster und Checklisten sollen den Unternehmen nicht nur die korrekte Umsetzung im praktischen Alltag erleichtern, sondern auch eine effiziente Vorbereitung auf Finanzpolizei-Kontrollen und Betriebsprüfungen ermöglichen.
Zu Beginn findet sich eine Übersicht der möglichen Aufzeichnungssysteme, die der Einordnung der eigenen Geschäftsvorfälle dient.
Kapitel 1 beschreibt die Funktion der Finanzpolizei sowie Ablauf und Verhaltensempfehlungen bei Kontrollen.
Kapitel 2 enthält ein Merkblatt für Finanzpolizei-Kontrollen bei Unternehmen. Weiters klärt dieses Kapitel Taxi- und Mietwagenunternehmer auf, in welcher Art und Weise ordnungsgemäße steuerliche Aufzeichnungen geführt werden können. Die Aufzeichnungsform ist einerseits vom Umsatz (Jahresumsatz 15.000 Euro und Jahres-Barumsatz 7.500 Euro), andererseits davon abhängig, ob sich ein Taxameter im Fahrzeug befindet. Entscheidend ist in diesem Fall, ob der Taxameter als Kasse verwendet werden soll.
Kapitel 3 enthält das Formular für Lenker. Dieses basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und kann bei unangekündigten Kontrollen zur Darstellung der Ordnungsmäßigkeit verwendet werden.
Kapitel 4 beinhaltet die verpflichtende Checkliste zur Einrichtung nach § 131 Abs. 2 und 3 BAO und dient einerseits zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und andererseits als Grundlage der Kontrolle durch die Finanzpolizei oder Betriebsprüfung. Die Erstellung der Beschreibung sollte durch den Hersteller oder –programmierer der Registrierkasse unterstützt werden.
Kapitel 5 enthält eine Checkliste zur Systemumstellung.
Durch dieses Handbuch soll dem Unternehmer einen Wegweiser zur rechtssicheren und kostenoptimalen Umsetzung der Registrierkassenpflicht gegeben werden!
Im Einzelfall wird dies eine Adaptierung des bestehenden (Taxameter-)Systems bzw. auch einen Neukauf einer Registrierkasse bedeuten.
Der Fachverband und die Fachgruppen hoffen, mit diesem Handbuch zum Verständnis der gesetzlichen Vorgaben, mit Unterstützung von Ing.Dr. Axel Kutschera beitragen zu können und wünschen gute und vor allem sichere Fahrt!
Das komplette Handbuch in Druckversion (pdf) finden Sie hier:
Handbuch: Steuerliche Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Stand: 25.07.2019