BG, Autobus
Frankreich - Mindestlohn „Loi Macron“
Durchführungsverordnung veröffentlicht
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Frankreich hat die Durchführungsverordnung für das sog. „Loi Macron“ veröffentlicht. Dieses Gesetz findet sowohl Anwendung auf den Güter als auch den Personentransport und regelt den „Mindestlohn“ bzw. dessen Bezahlung (~10 €/h) für Tätigkeiten in Frankreich (ähnlich dem deutschen MiLoG) und ist ab 1.7.2016 in Kraft getreten.
Nachstehend finden Sie dazu aktuelle Informationen/Unterlagen
- Zusammenfassung
- Angebot Firma VIALTIS/Repräsentanz
- Kurzpräsentation wichtigste Formvorschriften (in französischer sowie englischer Sprache)
- Formular Entsendebescheinigung (in französischer sowie englischer Sprache)
- Informationen zum Mindestlohn in deutscher Sprache
- Fragen und Antworten in deutscher Sprache
- Klarstellungen zum Anwendungsbereich des französischen Mindestlohn, Kontrollen, KV-Mindestlohn und Entsendebestätigung
- Schreiben betreffend Bestätigung zur Lohnberechnung DEUTSCH FRANZÖSISCH
- Ausfüllhilfe Entsendebescheinigung