Eine Person mit blonden Haaren kontrolliert mit einem Stethoskop die Herztöne einer Person im Rollstuhl mit kurzen, grauen Haaren
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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Förderaktion - Fachkräfte-Bonus für die erstmalige Anstellung ausländischer Fachkräfte für Mitglieder der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe

Antragsformular zur Fördereinreichung

Lesedauer: 1 Minute

05.09.2024

Inhaltsverzeichnis

    Eine Auszahlung von Fördermitteln setzt voraus, dass 

    • ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag eingereicht wird, 
    • die Bedingungen für eine Fördergewährung laut Richtlinie erfüllt werden und
    • zum Zeitpunkt der Einreichung noch Fördermittel zur Verfügung stehen. 

    Über eine tatsächliche Auszahlung von Fördermitteln werden Sie schriftlich von der Abwicklungsstelle informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.  

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Abwicklungsstelle, den Förderservice der Wirtschaftskammer Wien, unter - foerderservice@wkw.at - oder telefonisch an das Servicecenter der WKW unter +43 1 514 50 - 1010.  

    Bitte lesen Sie die Richtlinie und halten Sie folgende ergänzende Dokumente bereit:

    • amtlicher, nicht abgelaufener Lichtbildausweis der Fachkraft die aus dem Ausland kommend erstmalig ein Dienstverhältnis in Österreich eingeht.
    • Anmeldebestätigung der geförderten Fachkraft der Österreichischen Gesundheitskasse.

    Angaben zum Unternehmen/Antragsteller

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    Dokumente

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    De-minimis-Erklärung

    Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Es kommt sohin folgende beihilfenrechtliche Grundlage zur Anwendung:

    Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

    Der/Die Förderwerber:in hat somit die geltenden Fördergrenzen zu beachten. Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zu De-minimis-Beihilfen.

    Haben Sie bereits De-minimis Förderungen beantragt (noch nicht gewährt) oder gewährt bekommen? * HINWEIS: De-minimis Förderungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Informationen dazu finden Sie üblicherweise in der Förderungszusage bzw. im Fördervertrag. Bitte beachten Sie, dass unter anderem auch der von den Wirtschaftskammern abgewickelte Härtefall-Fonds eine De-minimis-Beihilfe darstellt.

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    Eidesstattliche Erklärung und abschließende Bestätigungen

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