Person im Rollstuhl bewegt Räder mit Händen, davor ist eine Steintreppe ohne barrierefreiem Aufgang
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Gastronomie, Fachgruppe

Barrierefreie Ausgestaltung eines Schanigartens

Was ist das und wie kann ich das umsetzen?

Lesedauer: 2 Minuten

09.01.2024

Wenn sie einen Bescheid für ihren Schanigarten erhalten, steht am Anfang (im Spruch), wie groß der Schanigarten sein darf und zu welcher Zeit er wo aufgestellt werden darf.

Dann kommen die Auflagen. Auflagen sind Bedingungen, die sie umsetzen müssen.

Eine Auflage lautet meist etwa so:

Sie müssen den Schanigarten an der Stirn- und Längsseite abgrenzen. Die Abgrenzung muss senkrecht zum Gehsteigniveau und massiv und unverrückbar sein. Die Abgrenzungselemente müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. vom Boden weg gemessen innerhalb einer Höhe von 30 cm eine mindestens 15 cm breite Tastleiste, die durchgehend tastbar ist.
  2. vom Boden weg gemessen in einer Höhe von 70 cm eine weitere, gut sichtbare Markierung.

Zwischen den einzelnen längsseitigen Abgrenzungselementen, die parallel zur Hausmauer stehen, kann ein Abstand von 1 bis höchstens 2 m sein. Die Abgrenzung an der Stirnseite des Schanigartens muss lückenlos sein.

Was bedeutet das?

Schanigärten an der Fassade haben meist eine rechteckige Form.
Im rechten Winkel zur Hausmauer ist die Schmalseite. An diese muss ein Blinder mit seinem Taststock so anstoßen, dass er nicht in eine offene Möblierung (also nur Tische und Sessel) hineinstößt. Der Blinde muss gefahrlos ertasten können, dass er jetzt ausweichen muss, weil am Gehsteig ein Hindernis vorhanden ist. Daher muss es an der Schmalseite des Schanigartens (jene, die von der Hausmauer weggeht) unten eine durchgehende Tastleiste geben. Diese muss im Bereich zwischen 0 und 30 cm liegen und muss zumindest 15 cm breit sein. Ein durchgehender Blumentrog oder ein gläsernes Abgrenzungselement ist sogar von 0 cm bis zum oberen Rand (1 m?) eine Tastfläche. Wichtig ist aber, dass im Bereich der untersten 30 cm eine durchgehende Tastfläche (mind. 15 cm hoch) vorhanden ist.

Auch einzelne Blumentröge, Fässer, Abgrenzungen, die Lücken haben, erfüllen diese Auflage schon fast. In diesem Fall muss man nur ein 15 cm hohes Brett (Tastelement) anbringen, dass so breit ist, wie die Schmalseite des Schanigartens. In 70 cm Höhe muss auch eine sichtbare Abgrenzung vorhanden sein. Das kann bei niedrigen Abgrenzungselementen (die selbst nur 30 cm hoch sind) eine Stange sein oder aber Pflanzen, die auch noch in 70 cm Höhe gut erkennbar sind. Wenn Zweifel bestehen, dass es in 70 cm Höhe eine deutlich sichtbare Markierung gibt, bringen sie an den Pflanzen, am Glaselement oder am Holzzaun eine rot-weiße Markierung (ein Band) an.

An der Längsseite gilt grundsätzlich das gleiche. Aber man muss ja noch zu den Tischen und ins Lokal kommen. Daher gibt es an der Längsseite die Erleichterung, dass zwischen den Abgrenzungselementen Lücken bis zu 2 m frei bleiben dürfen.
Hier ein Beispiel für einen kleinen Schanigarten an der Fassade:

Skizze
© Edinger
Skizze
© Edinger
Skizze
© Edinger
Skizze
© Edinger

Hier sieht man, dass der 70 cm breite Schanigarten an den Schmalseiten ein Blumenelement hat. Dann kommt ein Tisch mit zwei Sessel, dann ein kleines Blumenelement (Lücke 1,90 m), dann der 2. Tisch und dann wieder ein Blumenelement. Statt dessen kann auch eine Holztrennwand mit 1 m Höhe stehen, die an der Hauswand gegen Umfallen gesichert ist (Achtung: Anbohren der Wand nur mit Zustimmung des Vermieters/der Hausverwaltung).

Hier einige Beispiele für eine korrekte Umsetzung der Auflage einer barrierefreien Ausgestaltung: