[Wirtschaftsmediation]

Info zur Wirtschaftsmediation

FAQ zur Experts Group

Lesedauer: 4 Minuten


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Die Tätigkeit der Wirtschaftsmediation ist bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. UnternehmensberaterInnen dürfen diese erbringen, da sie im wirtschaftlichen Bereich beratend tätig sind.

Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung sind in der Unternehmensberatungs-Verordnung geregelt. Das Berufsbild der Unternehmensberatung des Fachverbandes UBIT umfasst ua den Tätigkeitsbereich Wirtschaftsmediation, sodass jede/r UnternehmensberaterIn grundsätzlich aufgrund der Befähigung und aufgrund des Gewerbes die Tätigkeit der Wirtschaftsmediation erbringen kann. Vor diesem Hintergrund ist die Unternehmensberatung ein Quellberuf nach dem ZivMediatG und in der Ausbildung zum eingetragenen Mediator in der Justiz begünstigt.

Aktuell gibt es 23.132 (Stichtag 31.12.2016) Unternehmensberater/erinnen/ungen in Österrech, davon 17.930 Aktive und 5.202 Ruhende.

Was ist WirtschaftsMediation?

WirtschaftsMediation ist eine Methode der außergerichtlichen Klärung von sich abzeichnenden oder bereits bestehenden innerbetrieblichen bzw. zwischenbetrieblichen Konflikten, im gesamtwirtschaftlichen Umfeld.

WirtschaftsMediation ist unbürokratisch, effizient, vertraulich und einsetzbar in allen Konfliktsituationen. 

WirtschaftsMediation kommt beispielsweise zum Einsatz bei:

  • Konflikten innerhalb von Teams oder Abteilungen
  • Konflikten durch Umstrukturierungen, Schaffung neuer Aufgabenfelder bzw. bei
  • Kompetenzstreitigkeiten
  • Kunde-Liferanten Beziehungen
  • arbeitsrechtlichen Konflikten
  • Konflikten zwischen Unternehmensleitung und Belegschaf
  • Konflikten im Rahmen von Unternehmensnachfolge, Betriebsübergaben und Fusionen

Ihre Vorteile durch WirtschaftsMediation

  • WirtschaftsMediation ist ein außergerichtliches Verfahren und vermeidet hohe Prozesskosten und eine langwierige Verfahrensdauer
  • WirtschaftsMediation unterstützt Sie bei der Findung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse für alle Konfliktparteien
  • WirtschaftsMediation fördert Kooperation zur Fortführung der geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen, anstatt Konfrontation
  • WirtschaftsMediation ermöglicht die Steuerung des Mediationsverlaufs und dessen Ergebnisse durch den/die MediatorIn in Absprache mit den Parteien
  • WirtschaftsMediation ist ein vertrauliches Verfahren und schützt Ihr Unternehmen auch vor Imageverlust. Im Gerichtsprozeßverfahren werden durch WirtschaftsMediation Fristen gehemmt.
  • bei der Mediation gibt es keine Verurteilung, sondern eine Lösung, damit wird der Fortbestand einer Geschäftsbeziehung bzw. eines Arbeitsverhältnisses möglich
  • durch das Behindertengleichstellungsgesetz können sich  Menschen mit Behinderung und deren Angehörige zur Wehr setzen ohne die Gerichte einschalten zu müssen
  • die Nichtberücksichtigung einer Bewerbung oder die unterschiedliche Behandlung bei Einstellung und Kündigung von Menschen mit Behinderung sind anfechtbar, den Konfliktparteien wird eine durch das Bundessozialamt finanzierte Mediation vorgeschlagen (Behindertengleichstellungsgesetz, gültig ab 1.1.2006) 
  • die eingetragenen WirtschaftsMediatoren sprechen sich für die Aufnahme einer Mediationsklausel in Verträgen und Vereinbarungen zwischen Kunden, Lieferanten und Dienstleistern aus   

Die Rolle der WirtschaftsMediation

WirtschaftsMediatoren sind in erster Linie

  • neutrale Vermittler zwischen den Konfliktparteien und als solche durch professionellen Umgang mit Emotionen und Beziehungen um Ausgleich und Versöhnung bemüht. 
  • Als fachkundige Dolmetscher zwischen den Konfliktparteien: sind sie in der Lage, in unbekannten und komplexen Fallkonstellationen genau zuzuhören und das Gehörte in eine für das Gegenüber verständliche Form zu transferieren. Mit Hilfe der Technik der WirtschaftsMediation führen sie
  • als Lotsen die Parteien zu einer vertragsfähigen Konfliktlösung: der Konsens wird durch die Parteien selbst erarbeitet. WirtschaftsMediatoren sind darüber hinaus die Katalysatoren im zukunftsorientierten Konfliktlösungsprozess und unterstützen und steuern diesen, ohne inhaltlich in die Entscheidungsbildung einzugreifen.

Ablauf einer WirtschaftsMediation

Etwas vereinfacht lässt sich der Ablauf wie folgt darstellen:

  • Erstkontakt und Gespräch, meist mit zunächst nur einem Beteiligten
  • Erweiterung durch Einzelgespräche mit allen Beteiligten
  • Gemeinsames Gespräch aller zur Auftragsklärung und Abschluss der Mediationsvereinbarung inklusive Rahmenbedingungen (wann, wo, wie oft, Information über Mediation, Bezahlung)
  • Sammlung der Themen und Standpunkte, eventueller Ausschluss von bestimmten Themen
  • Erfassung der Interessen hinter den Standpunkten, darauf basierend eine Sammlung von Lösungsideen 
  • Auswahl und Abstimmung der für alle Beteiligten am besten geeigneten Idee 
  • Abschlussvereinbarung mit eventueller Festlegung von Evaluierungsschritten


Einsatzmöglichkeiten

WirtschaftsMediation wird bei Differenzen und Konflikten innerhalb und zwischen Organisationen eingesetzt.
 
Konflikte existieren etwa

  • innerhalb von Teams oder Abteilungen
  • bei Umstrukturierungen, bei der Schaffung neuer Aufgabenfelder 
  • in Kunden - Lieferanten - Beziehungen
  • im Arbeits- und Sozialsrecht sowie beim Arbeitnehmerschutz
  • zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft
  • bei Unternehmenssanierung, Betriebsübergabe, Unternehmensnachfolge und Fusion
  • im Planungs- und Bauwesen sowie im Umweltbereich und im öffentlichen Sektor
  • bei Haftungsfragen und Reklamationen

Rechtlicher Hintergrund

Die WirtschaftsMediatoren der Experts Group sind als eingetragene MediatorInnen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz geführt. Dadurch unterliegen sie genau geregelten Ausbildungsrichtlinien in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen, definierten fachlichen Qualifikationen, sind haftpflichtversichert und bilden sich regelmäßig im Sinne einer permanenten Qualifizierung fort. Sie haben bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den Konfliktparteien zu wahren, sind zu Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Nur eingetragene MediatorInnen sind zur Durchführung einer Mediation unter den Bedingungen des ZivilrechtsMediationsGesetzes berechtigt.

Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz finden Sie hier.

Die Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier.

Die beim Bundesministerium für Justiz gelisteten MediatorInnen finden Sie hier.

Auch im Rahmen der EU gibt es Koordinationsbestrebungen zum Tätigkeits- und Berufsbild der MediatorInnen.
Die RICHTLINIE 2008/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2008
über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen zeigt Aspekte auf. Die Richtlinie finden Sie hier.

Mediationsklausel

» Detaillierte Infos zur Mediationsklausel

Fallbeispiel

Fallbeispiel zu einem Lehrlingsmediationsverfahren

Folder

Haben Sie Interesse an schriftlichen Informationen, so schicken wir Ihnen gern unseren Folder zu.

Der Folder kann hier angefordert werden.

Ethikrichtlinien

Die Ethikrichtlinien für Mediatoren wurden 2005 von einem interdisziplinär zusammengesetzten Mediatorengremium des Österreichischen Netzwerks für Mediation erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, in der Mediation ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten. 

Die Richtlinien finden Sie hier.

Stand: 07.06.2017