Unternehmensgründung
Infos zu Zugangsvoraussetzungen und Gewerbeanmeldung
Lesedauer: 3 Minuten
Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung stellen auf die für diesen Beruf notwendigen Grundvoraussetzungen ab. Unabhängig von der jeweiligen Spezialisierung werden folgende Kernkompetenzen verlangt:
- fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
- ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse
- das entsprechende Berater:innen-Know-how (Analyse- und Diagnosefähigkeiten, Beratungstechniken, Prozesssteuerungsfähigkeiten etc.)
Diese Kernkompetenzen können mit einer berufseinschlägigen Vorpraxis, eventuell in Verbindung mit einem fachlich einschlägigen Studium, oder im Zuge einer Prüfung nachgewiesen werden.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Zum Nachweis inwieweit Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung und bisherigen beruflichen Tätigkeit mit unternehmensberateradäquaten Aufgaben befasst waren bzw. die betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Kenntnisse vorliegen und somit die o.a. Kernkompetenzen vorauszusetzen sind, dienen Zeugnisse bzw. Bestätigungen:
- 1. Studienabschluss, Ausbildungsnachweis etc. mit wirtschaftlichem Schwerpunkt
- 2. Dienstzeugnisse bzw. Referenzen als Nachweis Ihrer fachlich einschlägigen Tätigkeit
Dienstzeugnisse bzw. Referenzen sind im Rahmen der Prüfung der Befähigung zur Unternehmensberatung ein wesentlicher Faktor. Notwendige Bestandteile sind: Datum, Unterschrift, Tätigkeit samt inhaltlicher Beschreibung und Dauer der Tätigkeit. Die Referenzen sollten von Personen ausgestellt sein, die Ihre fachliche Tätigkeit beurteilen können. Wenn Sie jahrelang selbständig waren oder auf Projektbasis gearbeitet haben, dann können die Referenzen auch von den Auftraggebern oder von Kollegen ausgestellt werden. Dienstverträge sind nicht ausreichend, da sie vor Dienstbeginn abgeschlossen wurden und keine Auskunft über die tatsächliche Tätigkeit geben.
- 3. Lebenslauf, wenn vorhanden
- 4. Angaben über Ihren Beratungsschwerpunkt als Unternehmensberater, siehe dazu das Berufsbild der Unternehmensberatung
Service der Fachgruppe UBIT Wien
Die Fachgruppe UBIT Wien bietet das Service, dass sie sich diese Unterlagen vorab unverbindlich ansieht und dem:r Gründer:in mit Standort in Wien ein Feedback gibt. Dazu schicken Sie die oben erwähnten Unterlagen (Pkt. 1-4 soweit vorhanden) an ubit@wkw.at.
Prüfungsordnung
Verordnung über die Prüfung für das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (PDF)
Befähigungsprüfung - Unternehmensberatung
Die Befähigungsprüfung Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation besteht aus 2 Modulen.
Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module wird ein Befähigungsprüfungszeugnis ausgestellt. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen. Termine und nähere Informationen
Einen Vorbereitungskurs bietet die UBIT-Akademie incite an.
Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung des Gewerbes Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation sind Unterlagen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen beizubringen. Bei einer Gewerbeanmeldung können Sie bei Ihrer Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie überprüfen lassen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Schicken Sie die entsprechenden Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen, einen kurzen Lebenslauf etc.) per email an Ihre Fachgruppe. Bitte erläutern Sie auch mit wenigen Worten das geplante Beratungsfeld (Organisation, Personalwesen,... siehe Berufsbild für UnternehmensberaterInnen: Pkt.III). Gerne gibt Ihnen Ihre Fachgruppe ein Feedback.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie beim Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes durchführen (mitzubringen sind die relevanten Zeugnisse, eine Bestätigung über das Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen sowie der Reisepass) oder online über die Seite der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (aus der Liste der Gewerbe: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, auswählen).
Auch das Gründerservice ist online mit diesen Behörden verbunden und unterstützt Sie gerne. Nähere Informationen finden Sie unter Gewerbeanmeldeservice der WKO.
Neugründungsförderungsgesetz
Durch die Gewerberechtsnovelle 2017 sind Gebühren und Abgaben aufgrund der Gewerbeordnung, wie z.B. Gewerbeanmeldungen, Ansuchen um individuelle Befähigung, Betriebsanlagegenehmigungen etc. auch ohne NeuFöG befreit. Nähere Informationen finden Sie unter Neugründungs-Förderungsgesetz für Gründer:innen.
Online-Gewerbeanmeldung
Für die Online-Gewerbeanmeldung im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Einzelunternehmen
- gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
- wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
- Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen(Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
OG oder KG
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- von allen Gesellschafter:innen bzw. Komplementären UND dem:r gewerberechtlichen Geschäftsführer:in:
- gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
- wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
- vom:n gewerberechtlichen Geschäftsführer:in die Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
- Anmeldebestätigung der Wiener Gebietskrankenkasse des:r gewerberechtlichen Geschäftsführer:in, nur notwendig, wenn diese:r im Unternehmen angestellt ist!
GmbH
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- vom:n handelsrechtlichen Geschäftsführer:in UND dem:r gewerberechtlichen Geschäftsführer:in:
- gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
- wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
- vom gewerberechtlichen Geschäftsführer die Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
- Anmeldebestätigung der Wiener Gebietskrankenkasse des:r gewerberechtlichen Geschäftsführer:in, nur notwendig, wenn diese:r im Unternehmen angestellt ist!
Stand: 22.09.2022