Finanzdienstleister, Fachgruppe

Lehrlingsförderung der Fachgruppe der Finanzdienstleister Wien

Unterstützung bei der Ausbildung von Lehrlingen

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Die Finanzdienstleister Wien macht durch eine finanzielle Unterstützung die Aufnahme von Lehrlingen attraktiver. Konkret sollen die Lehrberufe Finanzdienstleistungskaufmann/frau sowie Bürokaufmann/frau gefördert werden. Mit dieser Initiative setzen die Finanzdienstleister Wien auf mehr Nachwuchs in der Branche.

"Lehrlinge investieren hier ihre Ausbildungszeit in eine sehr zukunftsreiche Branche", unterstreicht Obmann KommR Samuiloff die Initiative der Fachgruppe der Finanzdienstleister Wien. 

Welche Förderung bietet die Fachgruppe Finanzdienstleister Wien an?

Die Fachgruppe Finanzdienstleister Wien fördert die Aufnahme von Lehrlingen im Jahr 2023 mit einem einmaligen Start-Bonus von 2.500 Euro je Unternehmen. Zudem fördert die Fachgruppe Finanzdienstleister Wien nach dem Abschluss des 3. Lehrjahrs die positive bzw. erfolgreiche Prüfung mit noch einmal 1.500 Euro je Unternehmen und Lehrling.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Bonus ausbezahlt wird:

  • Auszahlung nur nach genehmigten Antrag
  • Start der Lehre zwischen 1.6.2023 und 30.6.2024
  • regelmäßiges Bezahlen der Grundumlage
  • das Unternehmen muss aktiv sein – darf nicht ruhend gemeldet sein
  • vorhandene Ausbildungsberechtigung
  • max. drei Lehrlinge pro WKW-Mitgliedschaft werden gefördert

Weitere allfällige Voraussetzungen stehen im Antragsformular.

Ist eine Lehre zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/frau eingeschränkter als eine Lehre zum/zur Bürokaufmann/frau?

Nein, da sie gleichgesetzt wird mit dem/der Bürokaufmann/frau. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehre zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/frau hat der Lehrling sogar die Möglichkeit, zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/frau anzutreten. Die Person kann damit zwei Lehrabschlussprüfungen mit einer Lehre erhalten.

Sie sind Unternehmer möchten einen Lehrling ausbilden, haben jedoch keine Ausbilderprüfung?

Die Ausbilderprüfung kann jederzeit nachgemacht werden, diese kostet 530 Euro. In weiterer Folge werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro pro Jahr gefördert. Weitere Informationen zur Weiterbildung der AusbilderInnen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.


Unser Tipp:

Weitere Fördermöglichkeiten für Lehrstellen finden Sie auch beim AMS. Es gibt nach wie vor Lehrstellenförderungen, um bestimmte benachteiligte Personengruppen ein Lehrverhältnis zu ermöglichen (Mädchen in Männerberufen, Jugendliche mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt, Berufsausbildung, Erwachsene).

Informationen über weitere Bildungsförderungen finden Sie in der Datenbank Bildungsförderungen des IBW - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. Betriebliche Förderungen aller Art sind auf WKO.at dargestellt.