Finanzdienstleister, Fachgruppe
Crowdinvesting: Das Alternativfinanzierungsgesetz und die Schwarmfinanzierungs-Verordnung
Information des Fachverbands Finanzdienstleister
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1. Crowdinvesting: Das Alternativfinanzierungsgesetz und die Schwarmfinanzierungs-Verordnung
Der Artikel Crowdinvesting: Das Alternativfinanzierungsgesetz und die Schwarmfinanzierungs-Verordnung behandelt folgende Fragen:
- Was versteht man unter Crowdfunding und welche Formen gibt es?
- Was versteht man unter Crowdinvesting?
- Was bezeichnet man als Crowdinvesting-Plattform?
- Welche Gewerbeberechtigung wird für die Tätigkeit benötigt?
- Wer investiert?
- Was regelt das AltFG?
- Wann ist das AltFG anwendbar?
- Wie hoch sind die Maximalinvestitionssummen?
- Welche Verpflichtungen für Emittenten gibt es?
- Welche Berechtigungen werden für die Tätigkeit benötigt?
- Welche Vorschriften sind für Crowdinvesting-Plattformen zu beachten?
- Welche Gesetze regeln den Schutz der Investoren?
- Was versteht man unter direkter und indirekter Anwendbarkeit der Wohlverhaltensregeln?
- Welche Hindernisse und Einschränkungen müssen Crowdinvesting-Plattformen beachten?
- Was ist bei der Geldflussabwicklung zu beachten?
- Welche speziellen Anlegerschutzfragen sind für Crowdinvesting-Plattformen relevant?
- Was ist ein Execution-Only-Geschäft?
- Welche Dienstleistungen fallen unter die Verordnung?
- Was regelt die Verordnung?
Der Artikel befasst sich daher mit folgenden relevanten Bestimmungen:
- Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)
- Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV)
- Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (ECSP-VO)
2. Berufsbild Crowdinvesting-Plattformen
Was ist Crowdinvesting? Welche Plattformen gibt es aktuell? Gibt es Standesregeln für Crowdinvesting-Plattformen? Antworten auf diese Fragen finden Sie beim Berufsbild Crowdinvesting-Plattformen.
Stand: 20.01.2022