Standes- und Ausübungsregeln Crowdinvesting-Plattformen
Träger des Gütesiegels
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1. Standesregeln Crowdinvesting-Plattformen
Die Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen sind freiwillig. Plattform-Betreiber, die sich zu den Standesregeln bekennen, verpflichten sich jedoch zur umfangreicheren Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, müssen sich regelmäßig weiterbilden und halten stärkere Transparenzregeln ein. Das wird vom Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister überprüft.
Im Jänner 2021 hat der Ausschuss des Fachverbands Finanzdienstleister Neuerungen dieser Standesregeln beschlossen, die mit 1. Juli 2021 in Kraft treten.
- Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen vom 14.1.2021 (in Kraft mit 1.7.2021)
2. Träger des Gütesiegels
Nach außen erkennbar ist die Verpflichtung am Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen. Nur jene Plattform-Betreiber, die eine Verpflichtungserklärung unterfertigt haben, dürfen das Gütesiegel führen:
» Aktuelle Anbieter bzw Crowdinvesting-Plattformen
3. Verpflichtungserklärung
Bei Interesse an den Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen wenden Sie sich bitte direkt an den Fachverband Finanzdienstleister unter finanzdienstleister@wko.at.
4. Berufsbild Crowdinvesting-Plattformen
Weitere Informationen finden Sie auch im Berufsbild Crowdinvesting-Plattformen.
Stand: 23.05.2023