Person sitzt vor pinker Wand  im Schneidersitz am Boden und hält blaues Buch vor Gesicht, daneben Bücherstapel
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Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Rechtssicherheit bei der Senkung der Mehrwertsteuer für Bücher und E-Books auf 5 %

Senkung des Umsatzsteuersatzes und Auswirkungen auf Registrierkassen

Lesedauer: 1 Minute

20.11.2023

Zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für Bücher von 5 Prozent anzuwenden sein.  
Das Bundesministerium für Finanzen sorgt nun mit einer Information für Rechtssicherheit und legt auch die Auswirkungen auf die Registrierkassen dar. 

Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist für die Kalenderwoche 29 bzw. 30 geplant. Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen kommt, kann der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1.7.2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden.

Es bestehen auch keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird.

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