Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Beschluss Nationalrat vom 10.12.20, Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes bis 1.1.2022 von 5 %

 Gilt für Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke

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21.09.2023

Gestern wurde im Nationalrat ein umfangreiches Steuerpaket, sowie weitere Corona-Hilfen für die Wirtschaft beschlossen

Verlängerung des ermäßigten Steuersatz von 5% bis 1.1. 2022 verlängert für Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (Position 4901 und aus Positionen 9705 00 00 und 9706 00 00 der Kombinierten Nomenklatur) und E-books.

NICHT verlängert wird der ermäßigte Steuersatz von 5 % für Zeitungen und andere periodische Druckschriften (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur). Ende des 5%-USt-Satzes demnach am 1.1.2022. 

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