Förderung für eine Geschäftsbegrünung als Kultur-Nahversorgung und Grätzl-Initiative
Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft Wien
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Richtlinie gemäß Beschluss des Fachgruppenausschusses vom 2. Oktober 2023
Wien verfügt über die größte Buchhandlungsdichte in Europa. Die Buchhandlungen versorgen Stadt und Tourismus nicht nur mit einem wichtigen Kulturgut, sondern sind zugleich Anlaufstellen für den lokalen Austausch. Zugleich müssen wir gegenwärtig bei der Begrünung im öffentlichen Raum einen beklagenswerten Stillstand feststellen. Eine Begrünung stellt nicht nur eine deutliche Aufwertung der einzelnen Buchhandlung dar, sie fördert vor allem, wenn immer wieder außenbegrünte Buchhandlungen sichtbar sind, das Image der Gesamtbranche.
Mitgliedsbetriebe können einmalig eine Förderung in Höhe von maximal Euro 200,- (Betrag enthält - da Förderung - keine MwSt.) für die eine Geschäftsbegrünung als Kultur-Nahversorgung und Grätzl-Initiative beantragen. Für die Umsetzung einer Geschäftsbegrünung benötigt man vom MA 46 eine Genehmigung. Die Gesamtsumme der Förderungen, die hierbei ausgeschüttet werden können sollen mit Euro 4.000,- gedeckelt sein.
Der Zuschuss wird nur jenen Mitgliedsunternehmen der Fachgruppe gewährt, die bei der Antragstellung über eine aufrechte (aktive) Gewerbeberechtigung in der Fachgruppe verfügen. Die Grundumlage des antragstellenden Mitglieds muss bezahlt sein.
Der Antrag auf Förderung ist vom Unternehmensinhaber schriftlich mittels des dafür von der Fachgruppe zur Verfügung gestellten Vordrucks und unter Beifügung der Zahlungsnachweise und Rechnungskopien (Netto- und Bruttobeträgen bzw. Angabe des zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersatzes) zu stellen. Die Anträge werden entsprechend ihres Einlangens bearbeitet; eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn sämtliche Unterlagen an die Fachgruppe übermittelt wurden.