Anwaltsservice für unsere Mitglieder
Zuschuss für Rechtsberatung
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Die Fachgruppe bietet ihren Mitgliedern einen besonderen Beratungsservice bei spezifischen Rechtsfragen an.
Der Zuschuss zur anwaltlichen Rechtsberatung ist nur für unternehmensrelevante Sachverhalte möglich (Beispiele: Kund:innen, Vertragspartner:innen zahlen nicht; Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen; Urheberrechtliche Fragestellungen; Lizenzen; Prüfung von Verträgen; Fragen zur Geschäftsraummiete; Allgemeine wirtschaftsrechtliche Fragen).
125 Euro netto Zuschuss pro Jahr möglich
Der Zuschuss der Fachgruppe beträgt 125 Euro netto der einmal jährlich pro Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Das dafür vorgesehene Budget ist limitiert, es gilt das Prinzip FIRST COME FIRST SERVE.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Beurteilung, ob die rechtliche Notwendigkeit der Beratung durch die Anwaltskanzlei erforderlich ist, obliegt der Fachgruppe.
Kostenlose Beratung möglich
Eine kostenfreie Beratung durch die Fachgruppe und das Rechtsservice der Wirtschaftskammer Wien ist natürlich immer möglich. In vielen Fällen ist jedoch das Einschreiten eines Anwalts sinnvoll und notwendig.
Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss die Gewerbeberechtigung (Mitgliedschaft in der Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft Wien) aufrecht sein.
Formlose Anträge für einen geförderten Zuschuss sind vor der Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei an die Fachgruppe zu richten.