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Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes ab 1.1.2020 möglich
Steuerreformgesetz 2020: Vorsteuerabzugsfähig bei E-Fahrrädern als Dienstfahrzeuge
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11.03.2023
Das Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (984/A) tritt mit 1.1.2020 in Kraft und somit ist ab nächstem Jahr ein Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes zulässig.
Weiters wird die Sachbezugsverordnung dahingehend geändert, dass auch beim Mitarbeiter kein Sachbezug entsteht!