Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Landesgremium
ERVP
„die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
E • ERVP - „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“
Jeder Hersteller und Bevollmächtige muss mindestens eine „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“ (ERVP) benennen (Art 15 MDR bzw. IVDR). Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Bevollmächtigte können diese Person auch extern einbinden.
Die Verantwortlichkeit und die Qualifikation sind genau festgelegt (Hochschulstudium + 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung).
Die Person ist verantwortlich, dass
- die Konformität der Produkte geprüft wird, bevor ein Produkt freigegeben wird
- die Technische Dokumentation & Konformitätserklärung erstellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden
- die Verpflichtung zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen sichergestellt ist
- die Berichtspflichten erfüllt werden
- die Erklärung im Fall von Prüfprodukten (Leistungsstudie (IVD) / Produktprüfung (MD)) abgegeben wird
Sind mehrere Personen benannt, ist eine klare Teilung der Aufgabenbereiche zu dokumentieren.
Die ERVP darf innerhalb des Unternehmens durch die Erfüllung ihrer Pflichten keine Benachteiligung erfahren.