Braunbär
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Fahrzeughandel, Landesgremium

Lass dir beim Autokauf keinen Bären aufbinden!

Wo beim privaten Autokauf Gefahren lauern können

Lesedauer: 2 Minuten

22.08.2024

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen können, dass jeder private Verkäufer die Dinge ehrlich benennt, auf Vorschäden hinweist, ein lückenloses Serviceheft vorlegen kann und alle Angaben, etwa zur Laufleistung, korrekt sind. Wenn dem aber nicht so ist, bleibt der Käufer zumeist auf dem Schaden sitzen.

Wirklich sicher kann man als Autokäufer sein, wenn man beim Händler kauft. Der hat das Know-How und muss für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges bestehen, einstehen.

Mögliche Irrtümer, die einen beim Privatkauf letztlich teuer zu stehen kommen können:

Das Auto hat doch ein Pickerl (§ 57a), das bestätigt doch, dass alles in Ordnung ist: Das Pickerl belegt, dass bei einer Überprüfung, die Monate zurück liegen kann, die sicherheitsrelevanten Teile gecheckt wurden. Das schließt aber nicht aus, dass aktuell auch schwerwiegende Mängel vorliegen könnten.

Wenn sich herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist, kann ich darauf bestehen, dass der Mangel verbessert wird bzw. unter Umständen kann ich den Verkauf stornieren: Weit gefehlt. Da beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden kann, besteht ein Rücktrittsrecht beim Privatkauf per se nicht. Es gilt: Gekauft wie besehen, wer Mängel übersieht und erst später entdeckt, hat zumeist Pech gehabt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klage im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenverkauf von Privat zu Privat abgewiesen: Demnach haftet der Verkäufer bei Gewährleistungsausschluss nicht einmal dann, wenn das Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf nicht mehr fahrbereit ist.

Das Auto muss ja zu 100 Prozent den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: Ja, so sollte es sein. Was aber, wenn sich herausstellt, dass der Spoiler am Heck nicht den Vorschriften entspricht und auch nicht typisiert wurde? Was, wenn die Räder eine Dimension größer sind als für den Fahrzeugtyp vorgesehen? Was, wenn der Auspuff zu viel Lärm oder Abgase rauslässt? Dann haftet der Käufer, muss bei einer Kontrolle mit Strafen rechnen und für die Behebung selbst aufkommen. Und im schlimmsten Fall scheitert schon die Anmeldung, weil gravierende Mängel vorliegen.

Die Kilometerleistung muss ja stimmen, schließlich hat jedes Auto einen geeichten Tacho: Auch das ist im Prinzip korrekt, allein Fälle von Manipulationen gibt es immer wieder. Einigermaßen sicher kann man sein, wenn man ein lückenlos geführtes Serviceheft vorgelegt bekommt.

Wenn ich das Auto kaufe und das Pickerl noch ein Jahr gültig ist, dürfte es bis dahin eigentlich keine Probleme geben: Das Pickerl ist eine Momentaufnahme, selbst wenige Tage oder Wochen später kann, was damals noch korrekt war, schon nicht mehr in Ordnung sein. Und man ist auch nie davor gefeit, dass etwa der Zahn- oder Keilriemen schon nach kurzer Zeit defekt wird, der Turbolader seinen Dienst versagt oder ein Getriebeschaden eintritt. Privat kann man sich dann nicht schadlos halten. Wer beim Händler kauft, darf jedenfalls auf die gesetzliche Gewährleistung bauen, d.h. der Händler muss für nicht offen gelegte Schäden bzw. Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden, einstehen, was zumindest in der Schadensbegrenzung hilft.

Wenn ich nachher bemerke, dass mir ein Vorschaden verheimlicht wurde, kann ich die Verbesserung erwirken bzw. unter Umständen das Geld zurückbekommen und/oder vom Vertrag zurücktreten: Es lässt sich schwer pauschal sagen, wie die Chancen stehen, wenn wirklich gravierende Unfälle verheimlicht wurden. Zu seinem Recht kommt man dann aber nur mit einer zivilrechtlichen Klage, so man keine Rechtsschutzversicherung hat, können dafür aber rasch hohe Anwalts- und Gerichtskosten auflaufen, die das Risiko unkalkulierbar werden lassen.

All das können Sie verhindern, indem Sie nicht nur den Neuwagen, sondern auch Ihren Gebrauchten beim Händler Ihres Vertrauens kaufen.

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