OmbudsstelleLI Wien der Tischlerinnen, Tischler & Holzgestalterinnen, Holzgestalter
Die Ombudsstelle übernimmt als neutrale und unparteiische Vermittlerin die Moderation auf dem Weg zur Lösungsfindung.
Lesedauer: 1 Minute
Bei welchen Fällen hilft die Ombudsstelle?
Wenn sie
- Tischlerin, Tischler sind und Probleme mit einem Kunden, einer Kundin haben.
- Kunde/Auftraggeber/in sind und eine konkrete Beschwerde zu einer/m bestimmte/n Tischler/in haben und eine außergerichtliche Streitschlichtung wünschen.
Welche Voraussetzung benötigt man?
Voraussetzung für die Einschaltung der Ombudsstelle ist, dass vom/von der Beschwerdeführer/in bereits erfolglos versucht wurde, mit dem/der Beschwerdeverursacher/in Kontakt aufzunehmen, um das Problem zu lösen. Weiters ist Voraussetzung, dass die Betroffenheit eines Mitgliedes der Landesinnung Wien der Tischler und Holzgestalter gegeben ist.
Wie läuft die Schlichtung ab?
Die Ombudsstelle versucht den Sachverhalt zu klären und eine gütliche Einigung zwischen den Vertragsparteien herbeizuführen. Es werden Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der Argumentationen beider Parteien und Gesetzeslage gemacht.
Ihr Weg zur Ombudstelle der Tischler/innen verläuft über die Landesinnung Wien der Tischler und Holzgestalter.