Gründung eines Unternehmens
Gründerservice, Neugründer-Infos, Gewerbezugangsvoraussetzungen für Schuhmacher, Meisterprüfungsordnung für Schuhmacher
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Die Gewerbeordnung 1994 kennt einerseits Tätigkeiten, für die die Unternehmerinnen und Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen müssen, und andererseits solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, bezeichnet man als freie Gewerbe.
Die Gewerbewortlaute „Schuhmacher“ und „Orthopädieschuhmacher“ sind reglementierte Gewerbe.
Der Gewerbewortlaut „Instandsetzen von Schuhen“ ist ein freies Gewerbe.
Schuhmacher
Gewerbezugangsvoraussetzungen (PDF)
Novelle zur Verordnung. Artikel 38 - Änderung diverser Verordnungen über die Zugangsvoraussetzungen zu reglementierten Gewerben
Meisterprüfungsverordnung (PDF)
Für das Handwerk der SchumacherIn
Orthopädieschuhmacher
Meisterprüfungsverordnung (PDF)
Für das Handwerk OrthopädieschuhmacherIn
Instandsetzen von Schuhen
Gewerbezugang: freies Gewerbe - Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe