Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung
Erhaltungspflicht für Heizthermen und Boiler
Die Änderungen im Mietrecht per 1.1.2015 sind auch für Installateure wichtig
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19.12.2023
Wenn auch hauptsächlich für Wohnungsmieten relevant, gibt es auch für Geschäftsraummieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (dies betrifft im Wesentlichen Gebäude, die vor 1953 errichtet wurden) seit 1.1.2015 eine maßgebliche Neuregelung bezüglich der Erhaltungspflicht von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten.
Wir haben die wichtigsten Fakten
in einem Merkblatt zum Download für Sie zusammengefasst.