Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Gewerbeumfang Handwerk der Getreidemüller

Handwerk der Getreidemüller

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Das Gewerbe "Getreidemüller“ zählt zu den reglementierten Gewerben und ist ein Handwerk (§ 94 Z 27 GewO). Das bedeutet, dass bei einer Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen (siehe dazu Anmeldung eines Gewerbes – Allgemeines), die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet eine davon. 

Gewerbeumfang

Berufsprofil Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt Getreidemüller 

(§ 2 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl II 454/2004 idgF)

  1. Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge handhaben, instandhalten und instandsetzen,
  2. Getreide, sonstige Rohstoffe, Hilfsstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse beurteilen und behandeln,
  3. Getreide für den Vermahlungsprozess vorbereiten,
  4. Produktionsvorgänge steuern und überwachen,
  5. Mahlprodukte zu Typenmehlen mischen
  6. Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen.

Berufsbild Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft

(§ 3 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl II 454/2004 idgF)

Alle Rechtsauskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erteilt. Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe übernimmt jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.

Stand: 30.11.2022

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