Nahaufnahme eines hellen Untergrunds, auf dem verschiedene Münzen sowie ein Geldschein liegen. Darauf liegen drei leere Plastikflaschen
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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Einwegpfand und Pfandsystem im Lebensmittelgewerbe

Pfand- und Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen – Offizieller Start der Registrierung für Rücknehmer beginnt 

Lesedauer: 6 Minuten

Der Pfandkreislauf wird ab 1.1.2025 umgesetzt: Ab hier sind Letztvertreiber von Getränken in betroffenen Einwegverpackungen auch verpflichtete Rücknehmer dieser Verpackungen, dabei haben sie an den Endkunden das Pfand pro Gebinde auszubezahlen. Die Rücknahme kann manuell oder per Rücknahmeautomaten erfolgen. Eine Registrierung auf dem Portal von EWP Recycling Pfand Österreich, das die organisatorischen Abwicklungen im Zusammenhang mit dem Pfandsystem übernimmt, ist ab jetzt offiziell möglich.

Allgemeines zum Pfandsystem

Ab 1.1.2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dies bedeutet, dass bei jedem Verkauf von Getränken, die in Verpackungen

  • aus Kunststoff oder Metall (somit Kunststoffflaschen und Metalldosen),
  • und mit einem Füllvolumen von 0,1l - 3l abgefüllt sind,

ein Pfandbetrag von € 0,25 pro Gebinde neben dem eigentlichen Verkaufspreis eingehoben werden muss (das Pfand darf nicht in den Verkaufspreis eingerechnet werden, sondern muss extra ausgewiesen werden).

Die Rücknahme der betroffenen Verpackungen, die

  • mit dem österreichischen Pfandlogo (neben dem EAN-Code) gekennzeichnet,
  • restentleert und 
  • unzerdrückt sein müssen (die Verpackungen dürfen Beulen haben, jedoch muss das Etikett mit dem Pfandlogo sowie EAN-Code intakt/sichtbar sein),

muss durch jede Verkaufsstelle von Getränken erfolgen (siehe etwaige Sonderregelungen unten).

Somit ist jede Verkaufsstelle von Getränken in entsprechend betroffenen Verpackungen an den Endverbraucher auch eine Rücknahmestelle dieser Getränkeverpackungen und muss den Pfandbetrag von € 0,25 pro Gebinde ausbezahlen. Für den Rücknehmer besteht zudem das Angebot der Auszahlung einer sogenannten Handling Fee, also einer Aufwandsentschädigung, durch EWP Recycling Pfand Österreich.

Arten der Rückgabe 

Eine Rückgabe kann entweder manuell oder über einen Rücknahmeautomaten erfolgen.

Die Überlegung, welche Art der Rückgabe für einen Betrieb nun besser geeignet ist, ergibt sich vor allem aus den zu erwartenden Mengen an zurückgegebenen Verpackungen: erst ab einer gewissen Anzahl an Verpackungen rentiert sich die Investition in einen Rücknahmeautomaten, daneben sind bspw. auch mögliche Lagerkapazitäten zu berücksichtigen (bei einem Rücknahmeautomat wird tendenziell mehr zurückgegeben, die Rückgaben müssen in von Lebensmitteln getrennten Lagerräumen bis zur Abholung zwischengelagert werden).

Es darf in diesem Zusammenhang erneut auf die Förderung für Rücknahmeautomaten aufmerksam gemacht werden, die bis 30.6.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets möglich ist: Leergutrücknahmesysteme | Umweltförderung 

a) Manuelle Rücknahme:
Diese Art der Rücknahme empfiehlt sich für kleinere Verkaufsstellen. Es gilt hier die besondere Regelung, dass nur zurückgenommen werden muss, was auch

  • in gleichem Packstoff (also Kunststoff bzw. Metall),
  • in gleichem Füllvolumen und
  • in üblicher Menge pro Kaufakt durch diese Verkaufsstelle verkauft wird.

Beispiel:
Verkaufsstelle bietet nur 0,33l Coca Cola Metalldosen zum Verkauf an. Somit müssen hier auch nur 0,33l Metalldosen zurückgenommen werden – jedoch aber auch 0,33l Metalldosen anderer Getränkemarken! Werden üblicherweise 2 Dosen pro Verkaufsakt verkauft, so müssen auch nur 2 Dosen zurückgenommen werden.

Der manuelle Rücknehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass er nur geeignete Verpackungen (s. o.: mit Pfandlogo, restentleert, unzerdrückt) zurücknimmt und das Pfand ausbezahlt.

b) Rücknahmeautomat:
Diese Art der Rücknahme findet sich vor allem in Supermärkten, bei denen große Mengen an Verpackungen zurückgegeben werden. Hier wird jede Art von bepfandetem Gebinde in unbegrenzter Menge zurückgenommen. Der Rücknahmeautomat erkennt selbstständig, ob er die richtigen Verpackungen zurücknimmt.

c) Gemeinsame Rücknahmestellen:
An stark frequentierten Orten, wie Einkaufszentren, Bahnhöfen und Einkaufsstraßen, ist es möglich, gemeinsame Rücknahmestellen von Rücknahmeverpflichteten in Form eines Rücknahmeautomaten einzurichten. In diesem Fall ist der einzelne Rücknahmeverpflichtete von der Rücknahme befreit, es müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:

  • Es muss in jedem Fall eine Vereinbarung mit dem Betreiber des Rücknahmeautomaten abgeschlossen werden – der Rücknahmeautomat muss als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden.
  • Auch ein Rücknahmeautomat einer Supermarktfiliale kann dies sein, sofern der Supermarktbetreiber damit einverstanden ist.
  • Der Rücknahmeautomat darf maximal 300 Meter von der Verkaufsstelle entfernt sein (Fußläufigkeit für Endkunden).
  • Der Endkunde muss über den Standort der Rücknahmeautomaten und die Einlösemöglichkeiten des Pfandbons informiert werden.

Ausnahmeregelungen

1. Ausnahmeregelung für in sich geschlossene Gastronomie (und dabei kein zusätzliches Angebot von "take away"):

Es besteht für geschlossene Gastronomiebetriebe, wie beispielsweise Cafés (die jedoch kein "take away" anbieten dürfen – hier muss immer Pfand eingehoben werden) die Möglichkeit, dem Endkunden den Pfandbetrag für Getränkeverpackungen nicht zu berechnen.

Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass der Gastronomiebetrieb auch in seinem eigenen Einkauf das Pfand zu entrichten hat und daher in seinem eigenen Interesse Sorge dafür tragen sollte, dass Getränkeverpackungen nicht vom Endkunden mitgenommen werden."

2. Ausnahmeregelung für den Betrieb von Verkaufsautomaten (und dabei kein zusätzlicher Thekenverkauf):

Werden Getränke in bepfandeten Einwegverpackungen über einen Automaten verkauft und wird im selben Geschäftsoutlet kein Thekenverkauf von Getränken angeboten (hier wäre prinzipiell eine Rücknahme der Einwegverpackungen vorgeschrieben), so entfällt die Rücknahmepflicht grundsätzlich. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Optionen, wie der Betreiber des Verkaufsautomaten vorzugehen hat:

  1. Der Betreiber zahlt einen Ausgleichbeitrag pro verkauftem Gebinde an die EWP Recycling Pfand Österreich.
  2. Gibt es in unmittelbarer Nähe (maximal 300 Meter) eine gemeinsame Rücknahmestelle, auf die deutlich sichtbar verwiesen wird, so kann der Ausgleichsbeitrag entfallen. Achtung: Hier gelten die Bestimmungen der Gemeinsamen Rücknahmestelle (siehe "Arten der Rückgabe – c) Gemeinsame Rücknahmestellen"), somit muss mit dem Betreiber des Rücknahmeautomaten eine Vereinbarung abgeschlossen werden und der Rücknahmeautomat als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden.

Registrierung bei EWP Recycling Pfand Österreich

Mit der Registrierung im EWP Portal Recycling Pfand Österreich werden folgende Punkte abgedeckt:

  • Auszahlung des Pfandbetrags an Rücknehmer
  • Auszahlung der Handling Fee an Rücknehmer
  • Bestellung von Säcken und Plomben zur Sammlung der Verpackungen (kostenlos)
  • Rückhollogistik (vom Rücknehmer zur Zählstelle der EWP über die eigene EWP Logistik)

Nach der Online-Registrierung im EWP Portal erhält der Rücknahmeverpflichtete noch einen Vertrag zur Unterzeichnung.

Jeder Rücknehmer, der von der EWP eine Gutschrift über das an die Endkunden ausbezahlte Pfand sowie die Handling Fee erhalten möchte, muss sich im EWP Portal registrieren. Es besteht jedoch nur eine Rücknahmepflicht, keine Registrierungspflicht.

a) Ablauf bei erfolgter Registrierung bei EWP:
Der Rücknehmer sammelt die Verpackungen in den bestellten, kostenfreien Säcken der EWP und lagert sie (es sind nur Säcke und Plomben von EWP hierzu zugelassen!). Sobald ein Sack bis zur markierten Linie gefüllt ist (ca. bei 150 Verpackungen), verschließt er mit der mitgelieferten Plombe den Sack und scannt den Strichcode auf der Plombe mittels der EWP App ab.

Optional kann er auch den Nummerncode der Plombe in das EWP Portal eingeben. EWP erkennt dann in der Zählstelle mittels des Plombencodes, wem die entsprechenden Verpackungen zuzuordnen sind.

Wenn es im EWP Portal angegeben wurde, kann durch den Code auch die Abholung durch die EWP Logistik veranlasst werden (daneben kann man die Zählstelle über ihre eigene Firmenlogistik oder über einen autorisierten Lieferanten anfahren lassen).

Aufgrund der gezählten Menge an Verpackungen wird dem Rücknehmer dann bis zu zwei Mal monatlich der entsprechende Pfandbetrag rückerstattet sowie die Handling Fee ausbezahlt.

b) Ablauf, wenn keine Registrierung vorliegt:
Der Pfandbetrag für die gesammelten Getränkeverpackungen von Endkunden wird durch Dritte und nicht durch EWP rückerstattet. Beispielsweise gibt der Rücknehmer die Verpackungen in den Rücknahmeautomaten eines Supermarkts ab und erhält dort dafür einen Pfandbon. Weiters erhält er keine Handling Fee/Aufwandsentschädigung, da diese auch nur durch die EWP ausbezahlt wird.

Handling Fee

Die Handling Fee dient als Aufwandsentschädigung, gemessen am durchschnittlichen Aufwand, den ein Rücknahmeverpflichteter mit der Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen inklusive der Lagerung vor einem Abtransport hat. Sie wird ab dem 1.1.2025 ausbezahlt und unterscheidet sich in ihrer Höhe je nach Packstoff und Rücknahmeart:

Rücknahme mittels Automaten (RVM-Rücknahme):

  • € 0,0399 für Kunststoffflaschen
  • € 0,0372 für Metalldosen

Manuelle Rücknahme:

  • € 0,0288 für Kunststoffflaschen
  • € 0,0261 für Metalldosen

Weitere Detailinformationen (Fragen & Antworten, Webinare) finden sich auf der Homepage von EWP Recycling Pfand Österreich

Info-Veranstaltungen Pfandsystems ab 2025 

Die Lebensmittelakademie des Lebensmittelgewerbes bietet individuelle – geförderte – Coachings zur Umsetzung in Ihrem Betrieb an.

Darüber hinaus finden auch Informationsveranstaltungen statt. Vermittelt werden die Grundlagen der rechtlich verpflichtenden Änderung des Pfandsystems ab 2025.


Dienstag, 19. November von 14:00 - 15:30 Uhr
Online

→ Detailinfos zur Veranstaltung und Anmeldung


Donnerstag, 12. Dezember von 11:00 - 12.30 Uhr
Online

→ Detailinfos zur Veranstaltung und Anmeldung


Stand: 13.11.2024

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