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Maler und Tapezierer, Landesinnung

Selbständigkeit im Lackierergewerbe

Erlangung einer Gewerbeberechtigung

Lesedauer: 1 Minute

Informationen über die Voraussetzungen zur Gewerbeausübung als selbständiger Lackierer im Überblick.

Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in

Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Lackierer-Meisterprüfungsordnung


Gütesiegel "Meisterbetrieb", eintragbarer Meistertitel und Gütesiegel "staatlich geprüft"

Um Unternehmen, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über staatliches Gütesiegel auszuzeichnen.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich ist sichtbar aufgewertet worden. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel als eintragungsfähig für offizielle Dokumente erklärt. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Mehr Infos zum eingetragenen Meistertitel

Stand: 07.08.2024