Holzbau, Fachvertretung

Selbständigkeit

Informationen für den Holzbau

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Selbständige Tätigkeit als Holzbau-Meister

Der Holzbau-Meister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Holzbau-Meister (vormals Zimmermeister) zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Holzbau-Meister Befähigungsprüfungsordnung

Gütesiegel „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

>> Mehr Infos zum Gütesiegel

Stand: 30.01.2023