
Weiterbildungs-Förderaktion der Sprachdienstleister 2025
Wir fördern die Aus- und Weiterbildung unserer Mitglieder der BG Sprachdienstleister
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Sprachdienstleister:innen verfügen über umfangreiche Sachkompetenz in unterschiedlichen Fachbereichen, wozu eine laufende Weiterbildung bzw. Erweiterung der fachlichen Qualifikationen erforderlich ist. Mit der Weiterbildungs-Förderaktion 2025 unterstützt die Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister die Mitglieder der Berufsgruppe bei deren Fortbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Mitglieder der Berufsgruppe der Sprachdienstleister der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister mit aufrechter (d. h. aktiver, nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung, die keinen Rückstand hinsichtlich der WK-Mitgliedsbeträge haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen (die mit dem in unserer Fachgruppe angemeldeten Gewerbe in direktem Zusammenhang stehen) im Jahr 2025 in Form eines direkten Zuschusses. Gefördert wird die Teilnahme an Workshops, Schulungen, Webinaren, Konferenzen, Messen.
Gefördert werden standardmäßig Ausbildungsmaßnahmen folgender Institutionen:
- Universitas
- BDÜ
- tekom
- MCE
- BP22
- Buch Wien
Nicht gefördert werden (beispielhaft):
- Businessthemen, die von den EPU-Workshops oder WIFI Weiterbildungen abgedeckt werden (z.B. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Gesprächstechniken)
- Entfernt fachverwandte Themen (z. B. Rechtskunde für Rechtsübersetzer, technische Grundlagen für technische Übersetzer)
- Messen und Konferenzen, wenn sie primär der Kundenakquise dienen
Wie wird gefördert?
Pro Unternehmen werden fachspezifische Weiterbildungskosten für das Jahr 2025 mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von max. 200 Euro gefördert.
NEU: Der Maximal-Betrag gilt nun auch für EPUs.
Nicht übernommen werden Reise- und Übernachtungskosten (Diäten).
Beispiele zur Förderungsberechnung
- Weiterbildungskosten liegen unter 200 Euro:
Weiterbildungskosten von 100 Euro
-> Einmaliger Zuschuss: 100 Euro - Weiterbildungskosten liegen betragen mehr als 200 Euro:
Weiterbildungskosten von 400 Euro
-> Einmaliger Zuschuss: 200 Euro
Sie absolvieren mehrere Weiterbildungsveranstaltungen im Jahr 2025?
Sammeln Sie die Rechnungen Ihrer absolvierten Weiterbildungen des Jahres 2025 und holen Sie sich einmalig einen Zuschuss von max. 200 Euro/Unternehmen.
Beispiele zur Förderungsberechnung
- Gesamt-Weiterbildungskosten liegen unter 200 Euro:
Weiterbildungskosten von 150 Euro (Weiterbildung 1: 50 Euro + Weiterbildung 2: 100 Euro)
-> Einmaliger Zuschuss: 150 Euro - Gesamt-Weiterbildungskosten betragen mehr als 200 Euro:
Weiterbildungskosten von 300 Euro (Weiterbildung 1: 150 Euro + Weiterbildung 2: 150 Euro)
-> Einmaliger Zuschuss: 200 Euro
Wie lange gilt die Förderaktion?
Die Zuschussvergabe erfolgt bis zur Ausschöpfung der Mittel. Der Förderzeitraum ist auf das Kalenderjahr 2025 beschränkt (Antragstellung bis längstens 31.12.2025). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragstellung
Die Förderung ist nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme per E-Mail bei der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister zu beantragen.
Erforderliche Beilagen:
- Angabe der Unternehmensdaten (Firma, Ansprechperson, Adresse, E-Mail)
- Bankverbindung
- Rechnungskopie, auf der die Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme ersichtlich ist
- Zahlungsnachweis
- Feedbackbogen der Wiener Sprachdienstleister
Sämtliche übermittelten personenbezogenen Daten werden nur zur Abwicklung der Förderung verarbeitet.