Person mit Headset und Ausweis bedient eine Filmkamera
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Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie

Richtlinien und Online-Antragsstellung in Bezug auf ÖFI/ÖFI+ und FISA+

Lesedauer: 2 Minuten

30.03.2023

Richtlinien

Online Antragstellung

Gefördert werden nach FISA+ österreichische, nicht im Auftrag von Mediendiensteanbietern hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen. Mittels der Bescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem zu fördernden Projekt um einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie handelt.

Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien FISA+. Förderungswerbende haben der aws im Zuge des Antragsverfahrens die provisorische Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie nachzuweisen. Internationale Koproduktionen sind Koproduktionen mit österreichischen Herstellern und österreichischen Alleinproduktionen gleichgestellt.

Zur Antragstellung ist der Titel des Films bzw. der Serie, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.

Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.

Antragsformular Provisorische Bescheinigung


Gefördert werden nach FISA+ österreichische, nicht im Auftrag von Mediendiensteanbietern hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen. Mittels der Bescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem zu fördernden Projekt um einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie handelt.

Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien FISA+. Förderungswerbende haben weiters der aws vor der 4. Auszahlung die Bescheinigung über einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie vorzulegen. Internationale Koproduktionen sind Koproduktionen mit österreichischen Herstellern und österreichischen Alleinproduktionen gleichgestellt.

Zur Antragstellung ist der Titel des Films bzw. der Serie, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.

Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.

Zum Antrag – Antragsformular Bescheinigung


Als österreichischer Film gilt nach ÖFI/ÖFI+ auch eine österreichisch-ausländische Koproduktion, wenn das Filmvorhaben die Bedingungen für die Erlangung der „Bescheinigung als österreichischer Film“ aufweist.

Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts. Förderungswerbende haben dem Filminstitut im Zuge des Antragsverfahrens die Bescheinigung als österreichischer Film nachzuweisen.

Zur Antragstellung ist der Titel des Films, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.

Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.

Zum Antrag – Antragsformular Bescheinigung

Information zu den Bescheinigungen/Anerkennungen/ Ursprungszeugnissen

Um Missverständnissen vorzubeugen, dürfen wir Ihnen die folgende Information zu den Bescheinigungen/Anerkennungen/Ursprungszeugnissen zur Verfügung stellen:

Bescheinigung als österreichischer Film/Serie

Zweck: Filmförderung FISA+ und ÖFI/ÖFI+ für Filme und Serien
Gegenstand: Neue Projekte ab 1.1.2023
Antragstellung: Vor Drehbeginn ausschließlich ONLINE beim Fachverband der Film- und Musikwirtschaft

Kontakt:
T 0590 900 3012
fama@wko.at
www.filmandmusicaustria.at

Anerkennung von Gemeinschaftsproduktionen (Koproduktionen)

Zweck: Behördliche Anerkennung einer Kinofilmproduktion basierend auf zwischenstaatlichen Abkommen
Gegenstand: Internationale Koproduktionen
Antragstellung: Vor Drehbeginn Übermittlung der Unterlagen an die Filmabteilung im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (siehe Link für erforderliche Unterlagen)

Kontakt:
T 01 711 00
Film@bmaw.gv.at
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Film.html

„Ursprungszeugnis“

Zweck: Bestätigung der österreichischen Herkunft für internationale Vertriebszwecke
Gegenstand: Österreichische Produktionen ohne „Bescheinigung als österreichischer Film“
Antragstellung: Nach Fertigstellung Übermittlung der Stabliste, des Finanzierungsplans und der gewünschten Sprachversion der Bestätigung an den Fachverband der Film- und Musikwirtschaft

T 0590 900 3012
fama@wko.at
www.filmandmusicaustria.at

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