Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung als österreichischer Film (ÖFI/ÖFI+)

Diese Bescheinigung ist dem Österreichischen Filminstitut im Zuge des Antragsverfahrens ÖFI/ÖFI+ vorzulegen

Lesedauer: 1 Minute

15.03.2023

Hinweis: 
Um dieses Online-Formular aufüllen zu können,  werden folgende Dokumente benötigt:

  • Finanzierungsplan
  • Liste aller Hersteller:innen (mit Namen und Bezeichnung des Unternehmens) sowie der Beteiligungsverhältnisse (Angaben in %) am Projekt
  • Ausgefülltes und signiertes Bestätigungsformular (PDF) (Unterschrift oder Handy-Signatur)

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind vollständig auszufüllen, um den Antrag abzuschließen.

1. Antragstellende und Förderungswerbende

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2. Titel des Films

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Herstellungszeitraum

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3. Herstellung und Produktionsart

Produktionsart:

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Finanzierungsplan

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4. Herkunftsnachweis als österreichischer Film

Antragstellende bestätigen mit dem Antrag, die Kriterien entsprechend den Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts für die „Bescheinigung als österreichischer Film“ zu erfüllen. Für das konkrete Projekt müssen folgende Angaben zutreffen.

Das Unternehmen stellt den Film im eigenen Namen und auf eigene Rechnung her und ist für die Herstellung der österreichisch-ausländischen Koproduktion mitverantwortlich und aktiv in die Herstellung eingebunden.

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Sämtliche Erlösbeteiligungsansprüche von Mediendiensteanbietern richten sich nach dem Verhältnis des Beteiligungsanteils (Gesamtfinanzierung des jeweiligen Mediendiensteanbieters abzüglich des Anteils für die Lizenz) zu den anerkannten Gesamtherstellungskosten.

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Das Filmproduktionsunternehmen ist gemäß den Förderungsrichtlinien des Östereichischen Filminstituts von Mediendiensteanbietern unabhängig und in Österreich steuerpflichtig.

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Das Filmproduktionsunternehmen verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung Filmproduktion.

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5. Schlussbestimmungen

Antragstellende haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben sowie die Echtheit der übermittelten Nachweise. Antragstellende bestätigen damit, dass sie berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen und dass die Förderungswerbenden die Kriterien entsprechend dem Punkt 3.6 der Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts für die „Bescheinigung als österreichischer Film“ erfüllen. Die Bescheinigung ist im Zuge des Antragsverfahren dem Österreichischen Filminstitut vorzulegen. Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular (PDF), das ausgefüllt und unterzeichnet hochgeladen werden muss. Das Formular wird Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung gestellt.* (Hinweis: Das Textfeld "Beschreibung" kann leer bleiben.)

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