Kfz-Technikerin lehnt an einem Auto und hält mehrere § 57a Pickerl in der Hand
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Ein negatives Gutachten bei der Fahrzeugüberprüfung nach § 57a

Was tun bei einer negativen Begutachtung?

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Die periodische Überprüfung stellt den Zustand Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begutachtung dar. Dabei werden über 130 unterschiedliche Punkte Ihres Fahrzeugs auf Ver­kehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltbelästigung überprüft.

Der Prüfer unterscheidet hier zwischen "Ohne Mangel", "Leichter Mangel", "Schwerer Mangel", "Gefahr in Verzug" und bei Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht in "Vorschriftmangel“.


Achtung:
Bei einem positiven Gutachten, in dem "Leichte Mängel" vermerkt sind, müssen diese repariert werden (siehe Häufige Fragen und Antworten zum § 57a Pickerl).


Sollten ein oder mehrere dieser Teile nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist die begutachtende Werkstätte verpflichtet, dies im Gutachten festzuhalten und ein so genanntes "negatives Gutachten" auszustellen.

Auch mehrere "Leichte Mängel“ können ein "negatives Gutachten" zur Folge haben. Da es sich in der Regel bei diesen Punkten um Verschleißteile handelt, die durch die alltägliche Verwendung des Fahrzeugs abgenutzt werden, können diese ohne weiteres behoben und das Fahrzeug erneut durch die Werkstätte begutachtet werden.

Anders als oft behauptet, stellt ein solches negatives Gutachten keine Wertminderung Ihres Fahrzeugs dar, sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen.

Beachten Sie bitte, dass eine gesetzeskonforme Überprüfung eines PKWs zirka eine Stunde in Anspruch nimmt und darüber hinaus – entsprechend den Vorschriften – administrativ zu bearbeiten ist. Daher stellt jede einzelne Fahrzeug­begutachtung, die im Auftrag des Gesetzgebers durchgeführt wird, auch einen einzelnen Auftrag dar.

Stand: 20.04.2020