Kfz-Technikerin lehnt an einem Auto und hält mehrere § 57a Pickerl in der Hand
© rita newman | bundesinnung fahrzeugtechnik
Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Mängelkatalog

Wiederkehrende Begutachtung nach § 57 a

Lesedauer: 1 Minute

Seit der letzten Neuauflage des Mängelkataloges im Jahre 2013 und den Ergänzungen 2015, wurde die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung grundlegend geändert. Der Mängelkatalog wurde grundlegend überarbeitet und entspricht in der Version 2019 der 9. Prüf- und Begutachtungsverordnung (PBStV-Novelle BGBl. II Nr. 65/2018) vom 9.4.2018.

Der neue Mängelkatalog wurde von Experten und Praktikern erstellt. Sie haben in Zusammenarbeit mit dem BM für Verkehr, Innovation und Technologie, mit Vertretern der Landesregierungen und der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker die Kommentare verständlich und praxisnah aufbereitet.

Stand: 06.03.2024

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