Neuerungen bei Normen und Richtlinien
Für Wiener Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
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OVE E 8015 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
Die Errichtungsbestimmung OVE E 8105 wurde komplett neu erarbeitet und am 1.Juli 2022 ausgegeben. Dabei gibt es Änderungen und Neuerungen im Bereich der Ausstattungsvarianten (Mindest-, Standard- und Komfort), bei der Anzahl der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und deren Zuordnungen, der Verwendung von Multimedia-Verteilern und den Anforderungen an die Beleuchtungsstärken in allgemein zugänglichen Bereichen. Den Bestellprozess für ein kostenloses Exemplar pro aktivem Wiener Mitglied finden Sie auf der Homepage der Landesinnung.
Richtlinie OVE R 2000-5-55N01: Betriebsmittel
Die Richtlinie OVE R 2000-5-55N01 wurde neu erarbeitet und am 1.August 2022 ausgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Verwendung und den Anschluss von Betriebsmittel wie Schalter und Steckdosen eingegangen. Die Themen Bemessungsstrom und Nennstrom von solchen Betriebsmittel wird dabei seh gut behandelt und es werden für das Absichern von solchen Stromkreisen Lösungen geboten. Insbesondere wird auch eine neue Anforderung an elektrische Anlagen gestellt, nämlich das ortsfeste Steckdosen mit einem Bemessungsstrom von 16A bei Absicherung durch Leitungsschutzschalter mit 16A nur mehr mit einem Leiterquerschnitt von 2.5mm2 angeschlossen werden dürfen.
Richtlinie OVE R2000-7-7N95: Stromversorgung von Aufzügen
Die Richtlinie OVE R 2000-7-7N95 wurde neu erarbeitet und am 1.August 2022 ausgegeben. Neben vielen neuen Anforderungen fällt für den Bereich der Elektrotechnik auf, dass die Stromversorgung als eigene Zuleitung von einem Anlagenteil ausgeführt werden muss, der nur von Elektrofachkräften (BA5) und elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) bedient werden kann. Für diese Zuleitung kann ein eigener Zähler erforderlich sein.