EU-Kosmetikverordnung und Zugangsvoraussetzungen Kosmetikartikelerzeuger
Rechtsgrundlage auf EU und nationaler Ebene zur Kosmetikartikelerzeugung
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Erzeugung von kosmetischen Artikeln
Seit mehr als 10 Jahren boomt das Gewerbe „Erzeugung von kosmetischen Artikeln“. Viele QuereinsteigerInnen springen auf diesen (Natur-)Kosmetiktrend auf und wollen ihr Hobby, Seife kochen und Cremen rühren, nunmehr zum Beruf machen.
Freies Gewerbe
Bisher war die Erzeugung von kosmetischen Artikeln ein reglementiertes Gewerbe. Seit 17.10.2017 gehört die Erzeugung von kosmetischen Artikeln zu den freien Gewerben.
Diplomlehrgang empfohlen
Da für die Herstellung von kosmetischen Artikeln einiges an Know-how notwendig ist, empfiehlt es sich den Diplomlehrgang für Kosmetikherstellung zu besuchen. Dies ist am WIFI Wien möglich. Informationen dazu finden Sie auf www.wifiwien.at
Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen des Kosmetikrechts
Die aktuellen Fassungen EU-Kosmetikverordnung bzw. Zugangsvoraussetzungen für Kosmetikartikelerzeuger und Kosmetikartikelerzeugerinnen
Codexkapitel B33 Naturkosmetik