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Chemische Gewerbe, Landesinnung

Förderungen

Für Mitglieder der Landesinnung Wien der chemischen Gewerbe

Lesedauer: 1 Minute

03.04.2025
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Branchenspezifische Förderung
"Kosmetikhersteller Erzeugung chemisch-technischer Produkte und chemische Laboratorien"  

Branchenspezifische Maßnahmen werden pro Mitgliedsbetrieb zweimal im Jahr mit maximal € 750,00 (€ 1.000,00 für biozertifizierte Mitgliedsbetriebe) jeweils für eine Maßnahme und davon maximal 50 % der eigentlichen Kosten von der Innung gefördert. 
Die gesamte Fördersumme beträgt pro Jahr € 15.000 und ist mit dieser Summe gedeckelt.

Gefördert werden

Projekte und Schulungen, die für die Umsetzung von Maßnahmen notwendig sind, die in Gesetzen, Normen und ähnlichen von den Betrieben verlangt werden. Schwerpunkt REACH und EU-Kosmetikverordnung, branchenspezifische Aus- und Weiterbildung, branchenspezifische Beratungen, branchenspezifische Geräte und Maschinen.

Ansuchen

Anträge zur Förderung haben schriftlich zu erfolgen.
Der Antrag hat zu enthalten:

  • WKO-Mitgliedsnummer
  • inkl. Kopie der Rechnung
  • Zahlungsbeleg
  • bei biozertifizierten Unternehmen, die Nachweise der Zertifizierung
  • Bankverbindung
Förderrichtlinie im Detail (PDF)



Förderung der Absolvierung des Kurses
"Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how"

Um die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels und im Speziellen die umfangreichen Reglementierungen im Bereich der Kosmetikherstellung besser bewältigen zu können, wird der Kurs „Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how“ durch die Landesinnung gefördert.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über eine aktive Gewerbeberechtigung und eine Mitgliedschaft in der Landesinnung Wien Chemische Gewerbe verfügen und im Jahr 2025 keine Förderung der Landesinnung Wien Chemische Gewerbe erhalten haben.

Förderhöhe

50% der Kurskosten für AbsolventInnen, die den Kurs im Jahr 2025 absolviert haben und vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2025 möglich.

Hinweis
Ist die zur Verfügung gestellte Gesamtförderhöhe von EUR 20.000,-- früher ausgeschöpft, ist keine weitere Förderung mehr möglich.
Förderrichtlinie im Detail (PDF)



Förderung Schädlingsbekämpfer zur Absolvierung der Kurse

Basiskurs, Vorbereitungskurs,  Lehrabschlussprüfung und Meisterprüfungsvorbereitungskurs

Förderrichtlinie im Detail (PDF)


Förderung der Zertifizierung CEPA Certified – EN 16636 für Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen

Förderrichtlinie im Detail (PDF)