Was ist eine Fachgruppentagung?
Erfahren Sie mehr über die Fachgruppentagung und ihre Aufgaben
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Bei der sogenannten Fachgruppentagung handelt es sich um die Versammlung aller Mitglieder der Landesinnung Wien der Berufsfotografie. Die Grundlage dafür ist natürlich eine gesetzliche und zwar das Wirtschaftskammergesetz.
Die Fachgruppentagung findet grundsätzlich jährlich statt. Im Zuge der Fachgruppentagungen werden die Mitglieder über die vergangenen, aktuellen und geplanten Aktivitäten Ihrer Landesinnung informiert. Weiters sind Themen der Fachgruppentagung die Höhe der Grundumlage, also der Mitgliedsbeiträge, der aktuelle Voranschlag und der Rechnungsabschluss, die im Rahmen dieser Veranstaltung auch beschlossen werden.
Alle Mitglieder der Landesinnung sind dazu eingeladen aktiv an den Diskussionen teilzunehmen und sich einzubringen.
Wollen Sie als Mitglied einen Antrag zur Aufnahme eines eigenen Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung stellen, schreibt das Gesetz vor, dass Ihre Anträge schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Fachgruppentagung in der Geschäftsstelle der Landesinnung Wien der Berufsfotografie einlangen müssen. Notwendig und wichtig ist, dass so ein Antrag auch eine Begründung hat, damit gleich erkennbar ist, warum dieses Thema eingebracht wird.
Dieses Recht einen Antrag einzubringen kommt grundsätzlich jedem stimmberechtigten Mitglied der Landesinnung Wien zu. Aufgrund der Bundeslandstruktur muss daher die gewerbliche Berechtigung bei einer Wiener Fachgruppentagung auch in Wien im Bereich der Berufsfotografie bestehen.
Wird der Antrag entsprechend diesen formalen Voraussetzungen des Wirtschaftskammergesetzes eingebracht, wird dieser schon unmittelbar bei der Erstellung der Tagesordnung berücksichtigt und erscheint bereits auf der Einladung zur Fachgruppentagung.
Es hängt auch vom Thema/Verhandlungsgegenstand ab, welche Mehrheit der Stimmen ein Antrag braucht, damit er als angenommen gilt. Überwiegend sind es einfache Mehrheiten.
Gibt es ein besonders aktuelles Thema, dass beispielsweise erst nach der oben angegebenen Frist von 14 Tagen relevant geworden ist, gibt es grundsätzlich noch eine weitere Möglichkeit, dass dieses auch noch auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann. Die hierfür vorgesehene Möglichkeit ist der sogenannte Dringlichkeitsantrag. (Hier gibt es allerdings Ausnahmen)
Das ist ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung, also über Punkte und Themen, die noch in der Tagung behandelt werden sollen, der direkt während der Fachgruppentagung gestellt werden kann. Über die Zulässigkeit des Antrages, das heißt, ob das Thema tatsächlich in der konkreten Tagung auch bearbeitet werden soll, wird in diesem Fall sofort von den anwesenden Mitgliedern abgestimmt.
Sollten Sie im Hinblick auf Ihre Mitwirkungsrechte spezielle Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich in der Geschäftsstelle zu melden. Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.