Generationenwechsel
In den nächsten Jahren gehen die Babyboomer vermehrt in Pension und übergeben damit ihre Unternehmen. Ein Leitfaden, wie man das erfolgreich über die Bühne bringt.
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Von einer Betriebsübergabe spricht man dann, wenn „lebende“ Unternehmen im Wesentlichen nur die Eigentümer:innen wechseln. Das heißt, sie werden mit der gleichen oder einer ähnlichen Gewerbeberechtigung weitergeführt. Würde beispielsweise ein Gastronomiebetrieb übernommen und als Handelsunternehmen weitergeführt, dann wäre das keine Übergabe.
Gleiches gilt, wenn man sich für ein bereits geschlossenes Unternehmen entscheidet – außer Unternehmensgegenstand, Kund:innen etc. bleiben gleich. Dieser Unterschied ist wichtig, weil die Vorgangsweise dann eine andere ist. Unterstützung bieten hier die Expert:innen der Nachfolgebörse sowie des WKW-Rechtsservice.
Bei einem Businesstreffen von WKOimBezirk hat Sabine Szilagyi vom WKW - Gründerservice/Nachfolgebörse darüber gesprochen, wie man die Übergabe bzw. Übernahme eines Unternehmens optimal vorbereitet.
Betriebe können 1:1 übergeben werden, das kommt oft bei der Übernahme innerhalb einer Familie vor. Natürlich kann man ein Unternehmen auch komplett verkaufen. In beiden Fällen steht der WKW-Rechtsservice hilfreich zur Seite.
Gesucht und gefunden
Als potenzielle Übernehmer:innen kommen nicht nur Familienmitglieder in Frage, sondern auch Mitarbeiter:innen, Mitbewerber:innen usw. Eine Gruppe wird laut Szilagyi aber häufig übersehen: „Unterschätzen Sie Ihre Kunden nicht. Vielleicht ist jemand dabei, der schon immer so etwas wie Sie machen wollte, Ihr Unternehmen mit Freude übernimmt und weiterführt.“ Neben Social Media sei Mundpropaganda extrem wichtig, betont sie.
Die WKW hilft bei der Nachfolge-Suche zum Beispiel mit der Nachfolgebörse. Auf dieser Plattform können Inserate geschaltet werden, auf Wunsch auch anonym. In der WKW-Zeitung „Wiener Wirtschaft“ wird außerdem 1x pro Monat ein/e Unternehmer:in vorgestellt die/der den Betrieb übergeben möchte. In einigen Fachgruppen und Innungen gibt es Branchenzeitungen, die ebenfalls eine große Reichweite haben.
Das ist zu beachten
Wer ein Unternehmen übergibt, muss eine Reihe von Informationen vorbereiten: Buchhaltung, Versicherungen und Verträge sowie deren Kündigungsfristen, Miete bzw. Pacht oder Höhe einer möglichen Leibrente. Mietverträge werden automatisch von den Nachfolger:innen übernommen und sind oft günstiger als Neuverträge. Daher sollten sie nicht gekündigt werden – selbst wenn die Vermieterinnen darauf drängen. Sonst verliert man möglicherweise ein besonderes „Zuckerl“ für potenzielle Nachfolger:innen.
Sind Mitarbeiter:innen vorhanden, werden auch deren Arbeitsverträge übernommen. Sechs Monate vor und nach der Übergabe ist eine Kündigung von Arbeitgeberseite nicht möglich. Einvernehmliche Trennungen oder Kündigungen durch die Mitarbeiter:innen selbst sind hingegen jederzeit möglich. Gleiches gilt, wenn ein Entlassungsgrund wie zum Beispiel Diebstahl vorliegt.
Die WKW hilft
Eine Unternehmensbewertung ist komplex; daher sollte man sich immer von Expert:innen beraten lassen. Die WKW unterstützt hier mit der Geförderten Unternehmensberatung. Für die Nachfolger:innen gibt es ebenfalls Förderungen, und zwar in Form des Betriebsübernahme-Zuschusses oder der gemeinsamen Kreditaktion mit der Stadt Wien.
Die Wirtschaftskammern haben einen Leitfaden für die Betriebsnachfolge erstellt, der Informationen sowie Checklisten (ab Seite 64) für alle Beteiligten enthält. „Damit kann man sich schon vorab informieren, was die andere Seite bei den Verhandlungen sehen möchte“, erzählt Szilagyi.