Leo Doppler (Obmann des Vereins Börseviertel) und Monika Goschler-Praxmarer (Geschäftsführerin des Vereins Börseviertel)
© Katharina Schiffl

Fördertöpfe sind dazu da, um angezapft zu werden

Betriebe brauchen für die Umsetzung ihrer Ideen neben gutem Projektmanagement vor allem Geld. Bei der Finanzierung sollten Förderungen mitgedacht werden.

Lesedauer: 2 Minuten

13.09.2024

„Die Parameter des Geschäftslebens ändern sich stetig, in diesen Zeiten schneller als je zuvor. Betriebe überdenken daher regelmäßig ihre Strategien und setzten entsprechende Maßnahmen – sei es die Schulung der eigenen Mitarbeiter, die Digitalisierung von Prozessen, die Entwicklung eigener Innovation und vieles mehr“, sagt Dieter Steup, WK Wien Bezirksobmann Innere Stadt. Für die Projektplanung wichtig sind vor allem die Fristen bei der Einreichung einer Förderung. Sie muss vor Projektbeginn erledigt werden. „Nutzen Sie das Förderservice der WK Wien“, appelliert Steup.

Für viele dieser Projekte gibt es Förderungen. Institutionen auf Landes-, Bundes-, oder Europäischer Ebene stellen Geld zur Verfügung. Der Weg zur richtigen Förderung und der steuerliche Umgang damit war das zentrale Thema eines Businesstreffens im Palais Hansen Kempinski, organisiert vom Verein Börseviertel.

Ronald Wahrlich, Partner der Steuerberatungskanzlei Steirer-Mika, gab einen kompakten Überblick darüber, wie Förderungen steuerlich zu behandeln sind.

Von der Steuer befreit sind etwa:

  • Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (einschließlich Zinsenzuschüsse) zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder zu ihrer Instandsetzung
  • Investitionsförderungen des austria wirtschaftsservice (aws)
  • Investitionsförderung gem. Umweltförderungsgesetz
  • Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben)

Hat man eine Förderung bekommen, so muss man darauf achten, dass Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens den steuerlichen Anschaffungswert mindern.

Eine eindeutige Empfehlung sprach Wahrlich für die Nutzung des Investitionsfreibetrags aus. Er kann, zusätzlich zur Abschreibung, in Höhe von 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei Wirtschaftsgütern, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, beträgt er 15 Prozent.

Die Wirtschaftsagentur Wien (WA) ist eine wichtige Fördergeberin auf Wiener Landesebene. Alexandra Stollreiter, Förderberaterin der WA führte drei für Klein- und Mittelbetriebe relevante Förderschienen näher aus:

  • Energiesparförderung, wenn man energieeffiziente Maßnahmen ergreifen und sich dazu beraten lassen möchte.
  • Nahversorgung-Digitalisierung unterstützt bei der Durchführung von Investitionen, besonders im Bereich der Digitalisierung, etwa beim Umbau des Geschäftslokals oder wenn man einen Webshop implementieren möchte.
  • Geschäftsbelebung Jetzt!, wenn man ein Geschäftslokal, bei einem vorherigen Leerstand von mindestens drei Monaten, übernehmen möchte.  

Die 7 Schritte zur erfolgreichen Förderung sind:

  1. Vorhaben und Projekt genau planen – falls ein Businessplan dafür benötigt wird, kann man die Geförderte Unternehmensberatung der WK Wien nützen.
  2. Vorrecherche in der Förderdatenbank.
  3. Beratung beim Förderservice der WK Wien holen. 
  4. Kontaktaufnahme mit der Förderstelle – z. B. der Wirtschaftsagentur Wien.
  5. Finanzierungsplan aufstellen – viele Förderungen müssen vorfinanziert werden.
  6. Förderantrag stellen – VOR Projektbeginn, die Geförderte Unternehmensberatung hilft auch bei der Einreichung.
  7. Abrechnung

Die Veranstaltung in Bildern finden Sie hier. Fotografin war Katharina Schiffl.



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