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Im Einsatz für EPU: Unser Forderungsprogramm

Die WKO hat starke Forderungen für EPU erarbeitet und setzt sich für steuerliche Erleichterungen, soziale Absicherung und Bürokratieabbau ein.

Lesedauer: 7 Minuten

26.05.2025

Mit einem Anteil von rund 60 % aller Unternehmen in Österreich, haben Ein-Personen-Unternehmen (EPU) einen hohen Stellenwert in der österreichischen Wirtschaft. EPU stehen u.a. vor Herausforderungen wie begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen und der alleinigen Verantwortung für alle Geschäftsbereiche.

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Die WKO fordert weitere Verbesserungen in drei Bereichen

Ein-Personen-Unternehmen sind für alle Unternehmensbereiche selbst verantwortlich und stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Um die Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeiten zu verbessern, hat die WKO ein starkes Forderungsprogramm für EPU erarbeitet und setzt sich laufend und mit Nachdruck für Erleichterungen in diesen drei Bereichen ein:

1. Steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize

  • Anhebung der GWG-Grenze von € 1.000 auf € 2.500 
    Die Anhebung der Grenze für Gewinnwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 auf € 2.500 würde eine direkte Absetzbarkeit der Aufwendungen und Ausgaben ermöglichen und den Verwaltungsaufwand in der Gewinnermittlung wesentlich reduzieren.


  • Ausweitung des Vorsteuerabzugs für PKW  
    Der derzeitige österreichische Vorsteuerabzug für PKW ist im EU-Vergleich stark eingeschränkt. Deshalb soll eine Ausweitung des Vorsteuerabzugs auf alle betrieblich genutzten Fahrzeuge erfolgen und eine Ausweitung nach ökologischen Kriterien forciert werden. Analog dazu soll die Vorsteuer für alle PKW-Kosten abzugsfähig sein (z.B. Reparaturen, Reifen, Service).
  • Valorisierung der PKW-Angemessenheitsgrenze
    Nachholbedarf besteht auch bei der Angemessenheitsgrenze für PKW von € 40.000. Der Wert wurde seit 2005 nicht erhöht und sollte im Sinne einer stärker ökologisierten Ausrichtung für schadstoffarme Fahrzeuge auf € 60.000 angepasst werden.
  • Entschärfung der Progression  
    Durch die Progression wird das Arbeiten mit steigendem Entgelt immer unattraktiver. Die Progressionsentschärfung setzt positive Anreize und fördert die Ausdehnung der Erwerbsarbeit besonders wirksam. Ziel ist die Senkung der zweiten Stufe auf 25 %, der dritten Stufe auf 35 %. Die vierte Stufe von 48 % sollte entfallen. Eine weitere Entschärfung der Progression kann auch – nach deutschem Vorbild - durch Anhebung der Grenzen für die Tarifstufen ermöglicht werden. Die Abschaffung der Negativsteuer erhöht ebenso den Anreiz zur Ausdehnung der Erwerbsarbeit.
  • Ausweitung des Verlustrücktrages
    Eine verbesserte steuerliche Verlustverrechnung ist ein wirksames Instrument zur Abfederung temporärer Krisen und zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von Unternehmen. Zur Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung sollte der Verlustrücktrag als Dauerrecht eingeführt werden.  
Jahr20222023
Betriebliche Einkünfte € +154.000 € -126.000
Außerbetriebliche Einkünfte €  +4.000 € +3.000
Einkünfte vor Verlustrücktrag € +158.000 € -123.000
Verlustrücktrag € -123.000 € +123.000
Einkünfte nach Verlustrücktrag € +35.000 € 0
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstler:innen
    Analog zur Regelung für Kunstschaffende sollen auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags in der Gewinnermittlung haben. Durch diese Möglichkeit kann die schwankende und in einzelnen guten Jahren überdurchschnittlich hohe Einkommensteuerbelastung für selbständige Einkünfte ausgeglichen werden. Die Gewinne eines Jahres werden dabei gedrittelt und zu je einem Drittel auf die beiden Vorjahre aufgeteilt. Damit lässt sich die überdurchschnittlich hohe Steuerprogression und Einkommensteuerlast in einem „guten“ Jahr vermeiden, wobei für die „schlechteren“ Vorjahre gegebenenfalls Steuer (bei niedrigerer Progression) nachzuzahlen ist.
  • Erleichterung von Betriebsübergaben
    Bis 2029 stehen 51.500 kleine und mittlere Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Erfolgreiche Übergaben garantieren den Fortbestand des Unternehmens. So können in den kommenden Jahren rund 700.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Gerade angesichts der steigenden Zahl familienexterner Betriebsübergaben sind folgende Verbesserungen bei den Begünstigungen für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns notwendig:
    • Die Altersgrenze für die Anwendung des Hälftesteuersatzes sollte abgeschafft oder zumindest auf 55 Jahre herabgesetzt werden.
    • Veräußerungsgewinne sollten mit einem Sondersteuersatz von 20 % mit Endbesteuerungswirkung besteuert werden. Dies umgeht den Progressionseffekt hoher Steuersätze auf diese einmaligen Gewinne.
    • Freibetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst und sollte auf den valorisierten Wert von € 45.000 erhöht werden. Analog zu Deutschland sollte dieser Freibetrag zusätzlich zum Sondersteuersatz gewährt werden
  • Anhebung des Gewinnfreibetrags
    Die Anhebung der Bemessungsgrundlage (derzeit 33.000 Euro) für den Gewinnfreibetrag auf 100.000 Euro (höchstens daher 15.000 Euro) und die Anhebung des Prozentsatzes für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf 15% sowie des Höchstbetrages von derzeit 46.400 Euro auf 97.500 Euro stärkt die Eigenkapitalbasis österreichischer Unternehmen und bietet besonders EPU finanzielle Entlastung.
  • Einführung des Beteiligungsfreibetrages  
    Ein Beteiligungsfreibetrag in der Höhe von max. € 100.000 pro Steuerpflichtigem soll als Sonderausgabe (Steuerfreibetrag) über einen Zeitraum von 5 Jahren für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Investitionen in Kapitalgesellschaften in Österreich abschreibbar sein.
  • Umsatzsteueroption bei der Vermietung an Kleinunternehmer:innen
    Entfall der zwingenden Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten an Kleinunternehmer:innen. Die Regelung stellt für Vermieter:in einen Nachteil dar (Entfall Vorsteuerabzug), weshalb Kleinunternehmer:innen in vielen Fällen nicht als Mieter:in akzeptiert werden.  

2. Soziale Absicherung

  • Einführung der unbefristeten Rahmenfristerstreckung und früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld
    Verkürzung der notwendigen Dauer der vor der Selbständigkeit liegenden unselbständigen Beschäftigung von 5 auf 3 Jahre.  
  • Verbesserungen beim Arbeitslosengeld-Bezug durch Gleichstellung mit unselbständig Beschäftigten
    Möglichkeit eines aliquoten Arbeitslosengeld-Bezugs bei untermonatigem Ende der selbständigen Tätigkeit (derzeit befristet vorgesehen) sollte unbefristet bestehen. 
  • Flexiblere Rahmenbedingungen in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige im Rahmen des Opting-In-Modells
    In der Gründungsphase fehlt oft die Zeit, sich mit der Frage des Opting-In in die Arbeitslosenversicherung zu beschäftigten. Viele Selbständige wissen am Beginn nicht, wie erfolgreich sie sein werden. Daher brauchen Unternehmer:innen flexiblere Rahmenbedingungen:
    • Ausweitung der Eintrittsmöglichkeit von derzeit 6 auf 24 Monate
    • Verbindliche und klare Informationen zum spätestmöglichen Eintrittszeitpunkt
    • Zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten etwa bei Familiengründung (bei zusätzlicher mitversicherter Person), oder bei beruflicher Umorientierung (Person legt Gewerbe nach 3 Jahren zurück und beginnt ein anderes Gewerbe)
    • Möglichkeit zeitnah aus der Arbeitslosenversicherung auszusteigen durch Verkürzung der derzeitigen Bindungsfrist von 8 auf 5 Jahre  
  • Entfall der Beitragspflicht bei Bezug von Wochengeld oder Familienzeitbonus
    Personen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Personengesellschaft (z.B. OG, KG) oder einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) nach dem GSVG pflichtversichert sind, können nur vom Beitrag befreit werden, wenn die Gesellschaft während des Zeitraumes des Wochengeldbezuges operativ nicht tätig ist.
  • Entlastungsmaßnahmen bei der sozialen Absicherung  
    Neugründer:innen (überwiegend EPU) profitieren in den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung von einer fixen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Die Beitragsnachverrechnung in der Pensionsversicherung ab dem 1. und ab dem 3. Jahr in der Krankenversicherung wird dabei von vielen Gründer:innen als sehr belastend empfunden. Versicherte sollten jedenfalls – auch in der Pensionsversicherung – die Möglichkeit haben, in der Gründungsphase geringere Beiträge zu zahlen.
  • Ausbau des SVS-Vorsorgeprogrammes „Selbständig Gesund“
    Beim Erreichen von Gesundheitszielen kann derzeit der Kostenanteil des Versicherten von 20 % auf 10 % halbiert werden. Künftig sollte ein gänzlicher Entfall des Eigenbetrages möglich sein.    

3. Abbau von Bürokratie

  • Verbesserung der Kleinunternehmerregelung 
    Mit der Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze auf 55.000 Euro in der Kleinunternehmerbefreiung wurde ein erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung gesetzt. Mit Anfang 2025 erhöht die EU diese Grenze auf einen Rahmenbetrag von 85.000 Euro. Um den Verwaltungsaufwand bei Kleinunternehmen weiter zu verringern, sollte die Kleinunternehmerbefreiung auf 85.000 Euro angehoben werden.
    Auch die Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer soll korrespondierend mit der Kleinunternehmerregelung auf 85.000 Euro angehoben werden, um damit den Gleichklang dieser Bestimmungen herzustellen und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Beispiel

Ein Beratungsunternehmen erzielt Umsätze von € 80.000. Derzeit muss für die Einkommensteuererklärung eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit aufgeschlüsselten Betriebsausgaben, quartalsweise USt-Voranmeldungen und eine USt-Jahreserklärung erstellt und übermittelt werden. Durch diese Maßnahme würden die Umsatzsteuererklärungspflichten wegfallen und die Einkommensteuererklärung stark vereinfacht werden:

Einnahmen  € 80.000
Sozialversicherung € -16.060
20 % Betriebsausgabenpauschale € -16.060
Zwischensumme € 47.940
abzüglich Gewinnfreibetrag € -4.500
Steuergewinn € 43.440
  • Erleichterung bei der Unternehmensgründung
    Unternehmensgründungen während der Arbeitslosigkeit sollten besser unterstützt werden. Die Möglichkeit zur Gründung sollte vom AMS aktiv kommuniziert und eine Begleitung im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms durch das AMS angeboten werden. Weiters sollte während der Unternehmensgründungsphase keine Rückzahlung gemäß Arbeitslosengesetz anfallen.  
  • Schaffung von Raum für Unternehmertum
    Aufgrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen sind die Vielzahl an bürokratischen Vorschriften und Regulierungen, insbesondere für EPU eine Herausforderung. Maßnahmen zum Ausbau von Bürokratie sind u.a. die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Beraten vor strafen”, die Entschärfung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafgesetz, die Identifikation und Abschaffung unnötiger Regulierungen oder etwa die Reduktion und Vermeidung von Gold-Plating-Bestimmungen.  
  • Etablierung praxistauglicher Sorgfalts- und Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit
    Unternehmen brauchen im Bereich Nachhaltigkeit wirksame Unterstützung bei der Umsetzung der umfassenden Sorgfalts- und Berichtspflichten gem. EU-Recht (insbesondere Mustervertragsklauseln, Leitlinien, Datenbanken). Diese Anforderungen sollten gemeinsam mit einem geförderten KMU-Instrument zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinien beantwortet werden können, der den rechtlichen Ansprüchen der Banken, Versicherungen und Kunden der KMU genügt.
  • Erhöhung der Umsatz-Basispauschalierung in Einkommen- und Umsatzsteuer   
    • Einkommenssteuer:  Die Umsatzgrenze zur Betriebsausgabenpauschalierung wurde seit 1994 nicht angepasst und soll von € 220.000 auf € 700.000 erhöht werden. Damit einhergehend sollen die Höchstbeträge für Dienstleistungsbetriebe (20 % Betriebsausgaben) von € 13.200 auf € 140.000 und jene für andere Betriebe (45 % Betriebsausgaben) von € 26.400 auf € 315.000 angepasst werden. Die Anhebung der Grenze ermöglicht insbesondere eine Verwaltungsvereinfachung.
    • Umsatzsteuer:  Die Vorsteuerpauschalierung kann unabhängig von der Betriebsausgabenpauschalierung in Anspruch genommen werden und bezieht sich auf die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer. Die pauschale Vorsteuer beträgt 1,8 % des Umsatzes (für einzelne Berufsgruppen sind eigene Durchschnittssätze vorgesehen), wobei Vorsteuern für bestimmte Anlagegüter, Wareneinkäufe und Fremdlöhne zusätzlich abziehbar sind. Die derzeitige Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit beträgt € 220.000 und sollte auf € 700.000 erhöht werden. Damit würde sich auch der Betrag der maximal pauschal abziehbaren Vorsteuern von € 3.960 auf € 12.600 erhöhen. Die Erhöhung der Umsatzgrenze würde auch in der Umsatzsteuer eine spürbare bürokratische Entlastung bringen.

Bereits erzielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen für EPU

Der WKO ist es bereits in der Vergangenheit gelungen, einige Verbesserungen zu erreichen. Dazu zählen unter anderem:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
    Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800 Euro auf 1.000 Euro für die Abschreibung.
  • Senkung der Einkommensteuertarife
     In der 2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022), in der 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023).
  • Verlängerung der Regelung zum Krankengeld für Selbständige
     Bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag.
  • Arbeitsplatzpauschale
     Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband von 1.200,- Euro.
  • Kleinunternehmerregelung
    Erhöhung der Umsatzgrenze, aber Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen, von 35.000 Euro auf 55.000 Euro (ab 2025). Diese Grenze wird zukünftig auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer gelten (bisher 40.000 Euro). 
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