Eine Frau läuft eine Treppe hinauf
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Sparte Bank und Versicherung

Der Weg zur Firmenpension

Lesedauer: 2 Minuten

19.09.2023

Die Auswahl einer Pensionskasse und des richtigen Modells für die eigene Situation stellte bisher speziell kleinere und mittlere Unternehmen vor Probleme. Die Komplexität von Pensionskassen-Verträgen, der Zeitaufwand, sich in die Materie einzuarbeiten, die Verständlichkeit zahlreicher, juristisch formulierter Unterlagen waren oft eine allzu hohe Hürde.

Nun wurde speziell für diese eine Hilfestellung entwickelt. Der standardisierte Leitfaden des Austrian Standards Institute und der österreichischen Pensionskassen für die Auswahl der richtigen Pensionskassenlösung ermöglicht es vor allem KMUs, dieses wirksame Instrument der Altersvorsorge und Mitarbeiter-Bindung der individuellen Situation optimal anzupassen.

Kostenloser Download der Richtlinie

Die Richtlinie ONR 46100 – ein normatives Dokument, das vom Austrian Standards Institute auf Initiative und unter Mitwirkung des Fachverbands der Pensionskassen entwickelt wurde – bietet aktive Hilfestellung bei der Auswahl einer Pensionskasse.

Die Richtlinie des Normungsinstituts (ONR 46100) listet alle wesentlichen Aspekte des  Pensionskassenmodells auf und enthält Empfehlungen für das Procedere zur Auswahl der Pensionskassen. Dieser Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden. 

Entscheidung für ein Pensionskassenmodell treffen

Es gibt verschiedene Pensionskassenmodelle. Jedes Unternehmen muss eine Entscheidung treffen, welches Modell für die Zusatzpension seiner Mitarbeiter gelten soll – siehe dazu Pensionsmodelle.

Das Unternehmen muss sich zunächst zwischen dem beitragsorientierten Modell und dem leistungsorientierten Modell entscheiden und andere Rahmenbedingungen festlegen – siehe dazu Rechnungszins.

In manchen Unternehmen existieren schon aus früherer Zeit Pensionszusagen an Mitarbeiter. Diese Zusagen sollten bei der Gestaltung des Pensionskassenmodells für den Betrieb berücksichtigt werden. Professionelle Beratung dazu bekommen Sie von den Experten der Pensionskassen.

Freiheiten bei der Gestaltung der Betriebspension

Das Betriebspensionsgesetz garantiert Sicherheit und Gerechtigkeit betrieblicher Pensionsvereinbarungen. Folgende Rahmenbedingungen sind fix:

  • Die Betriebspension muss zumindest die lebenslange Alters- und Hinterbliebenenversorgung vorsehen.
  • Das Guthaben darf den Arbeitnehmern nicht wieder weggenommen werden, außer der Mitarbeiter wechselt das Unternehmen vor Ende eines vereinbarten Zeitpunkts – siehe auch Sicherheit der Pension.

Das Gesetz ermöglicht innerhalb dieser fixen Rahmenbedingungen aber auch einen großen Freiraum zur Gestaltung von Firmenpensionen wie zum Beispiel:

  • Alter für den Pensionsantritt
  • Festlegung, welche Arbeitnehmer in den Genuss der Pensionsregelung kommen
  • Höhe der Beiträge bzw. Leistungen – siehe auch Pensionsmodelle
  • Höhe der Pension für die Hinterbliebenen
  • Vereinbarung über eine Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension)

Kriterien für die Auswahl der Mitarbeiter festlegen

Der Arbeitgeber legt fest, für welche Mitarbeiter Pensionskassenbeiträge eingezahlt werden. Dabei kann der Arbeitgeber nicht willkürlich Einzelpersonen auswählen, sondern muss Kriterien für die Teilnahme am Pensionsmodell festlegen.

Gleichbehandlung als Grundsatz

Für Pensionskassenregelungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass bei Betriebspensionen keine willkürlichen und unsachlichen Unterscheidungen zwischen den Arbeitnehmern getroffen werden dürfen, beispielsweise bei der Auswahl der begünstigten Mitarbeiter und der Beitragshöhe.

Gebräuchliche Kriterien für die Entscheidung, welche Mitarbeiter eine Zusatzpension bekommen und welche nicht, sind beispielsweise:

  • Dienstzeit im Unternehmen
  • Alter
  • Unterscheidung in befristete und unbefristete Dienstverträge
  • Mitarbeiter, die nach einem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkt eingetreten sind
  • Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Einstufung laut Kollektivvertrag

Pensionsvereinbarung mit den Mitarbeitern aushandeln

Um für die Mitarbeiter eine Betriebspension abzuschließen, muss das Unternehmen eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern treffen. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, dann wird dies mit einer Betriebsvereinbarung gemacht, andernfalls mit einzelnen Vereinbarungen mit den Mitarbeitern. Die Pensionskassen stellen Musterverträge zur Verfügung.

Vertrag mit einer Pensionskasse abschließen

Damit Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzpension kommen können, muss das Unternehmen auf Basis der betriebsinternen Pensionsvereinbarung einen Vertrag mit einer Pensionskasse abschließen. Die Pensionskassen verfügen über Musterverträge und erstellen den Pensionskassenvertrag.