VPF-Modell ab 2018
Information für Kinos
Lesedauer: 1 Minute
Nach drei Jahren erfolgreicher Durchführung unseres VPF-Modells sind sehr viele Kinos bereits ausfinanziert oder stehen knapp davor. Die kontinuierlich sinkende Zahl an teilnehmenden Kinos würde unter Beibehaltung des bisherigen VPF-Modells einen überproportionalen Verwaltungsaufwand bedeuten, der in keiner Relation mehr zu den erwirtschafteten VPF-Umsätzen mehr steht. Um eine Erhöhung des Verwaltungskostenanteils zu vermeiden, wurden von der ARGE Film und Kino die Modalitäten der VPF-Abrechnung geändert.
Basierend auf der Datenlage der letzten drei Jahre wird die zuschauerabhängige VPF auf einen Fixbetrag umgestellt. Damit wird das Meldewesen vereinfacht, und durch den Wegfall des Beobachtungszeitraums kommt es auch zu einem schnelleren Geldfluss an die Kinos.
1) Meldewesen
Beginnend mit der Abrechnungsperiode Jänner 2018 sind monatlich nur die neuen Filmstarts einzumelden. Es sind somit keine Vorführungsdaten mehr auf Tagesbasis einzumelden.
Für die VPF gewertet werden alle jene Filme, die an zumindest sechs Spieltagen im jeweiligen Kino laufen (d.h. keine “Einzelvorführungen”) und innerhalb der ersten drei Wochen nach Startdatum eingesetzt werden. Alle anderen Filme fallen aus der VPF-Pflicht heraus
Beachten Sie bitte, dass wie bisher auch ab 2018 weiterhin die Saalnummer einzumelden ist.
Die Tabelle für die Einmeldung der Filmstarts bleibt grundsätzlich unverändert. Einige Tabellenfelder brauchen allerdings nicht mehr ausgefüllt zu werden. Detaillierte Infos dazu finden Sie in der Tabellenvorlage „Muster-Meldedaten.xls“.
2) Höhe der VPF
Beginnend mit 2018 wird keine besucherabhängige VPF mehr abgerechnet, sondern ein Fixbetrag, der auf Basis der Daten 2015-2017 pro Kino und Verleih individuell errechnet wurde. Dieser Betrag ergibt sich aus dem dreijährigen VPF-Durchschnitt der einzelnen Verleiher in den jeweiligen Kinos. Die somit ermittelten Beträge werden den einzelnen Beteiligten vor Jahresende mitgeteilt. Die Administrationskostenanteile werden wie bisher zu gleichen Teilen an die Verleiher und Kinos verrechnet.
3) Alternativer Content, Matinee und ergänzende Informationen
Die Bestimmungen hinsichtlich Alternativem Content und Matinee-Vorführungen entfallen. Es werden nur noch Filmstarts mit dem fixen VPF-Satz abgerechnet.
Die übrigen Bestimmungen und Abrechnungsmodalitäten des VPF-Modells bleiben unverändert. Die Abrechnung erfolgt wie bisher anhand der Filmstartlisten und basierend auf den einzelnen Abrechnungsmonaten.