Kalender
© wkv

Fachgruppentagung der Versicherungsmakler

Donnerstag, 29. September 2022, Raum.punkt | Am Garnmarkt 3 | 1. Stock | 6840 Götzis

Lesedauer: 3 Minuten

DATUM: Donnerstag, 29. September 2022
ZEIT: 17:00 Uhr
ORT: Raum.punkt | Am Garnmarkt 3 | 1. Stock | 6840 Götzis
(bei Anreise per Auto empfiehlt sich die TG-Einfahrt beim Interspar)

Wir laden Sie herzlich zur Fachgruppentagung 2022 der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ein.

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung & Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten FG-Tagung vom 13.10.2021
  3. Bericht des Obmannes
  4. Beschlussfassung Erhöhung der Grundumlage für 2023*
  5. Allfälliges

*Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung

Die derzeitige Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage lautet wie folgt:

Fester Satz: der feste Satz der Grundumlage wird festgelegt mit       € 0
ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 9 WKG          € 140,00

ein Zuschlag in Form eines festen Betrages auf Grund der an die ÖGK geleisteten Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres, gestaffelt nach Klassen (siehe nachfolgende Liste)

Klasse SV-BEITRAG bis

1 0,00 € 280,00
2 bis 1.500,00 € 290,00
3 bis 3.500,00 € 290,00
4 bis 7.000,00 € 310,00
5 bis 14.000,00 € 330,00
6 bis 21.000,00 € 370,00
7 bis 29.000,00 € 420,00
8 bis 36.000,00 € 470,00
9 bis 50.000,00 € 510,00
10 bis 70.000,00 € 600,00
11 bis 90.000,00 € 720,00
12 bis 120.000,00 € 840,00
13 bis 160.000,00 € 1.030,00
14 bis 210.000,00 € 1.280,00
15 bis 290.000,00 € 1.590,00
16 bis 450.000,00 € 2.090,00
17 bis 650.000,00 € 3.080,00
18 bis 1.000.000,00 € 4.330,00
19 ab 1.000.001,00 € 6.500,00

sowie ein Zuschlag in Form eines festen Betrages pro zum 31.12. des Vorjahres beschäftigtem Mitarbeiter, für den das Mitglied dem Finanzamt eine Meldung gemäß 109a EStG erstattet hat 
€ 35,00

Die Rechtsformstaffel gem. § 123 Abs. 12 WKG kommt nicht zur Anwendung. (Verdoppelung der GU für juristische Personen)

Warum muss die Bemessungsgrundlage für die Grundumlage geändert werden?

Gemäß Beschluss des Fachverbands der Versicherungsmakler vom 23.06.2021 haben die Fachgruppen in den Bundesländern ab 01.01.2023 die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich im Sinne erhöhter Rechtssicherheit. 

Abkürzungen:

EuGH Europäischer Gerichtshof
FV Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
FG Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
WKG Wirtschaftskammergesetz

Basisinformation

  • Die Grundumlage der FG in den Bundesländern beinhaltet auch die anteiligen Kosten des FV (Schlüssel: Mitgliederanzahl), da dieser gem. WKG keine eigene Grundumlagen-Einhebung durchführt.
  • Die Vergütungen der Rahmenverträge des FV (z.B. Haftpflicht Rahmenvertrag Generali/Uniqa) stellen bisher Einkünfte des FV dar.
  • Der EuGH kommt in aktuellen Urteilen zur Erkenntnis, dass die „Gruppenspitze“ eines Rahmenvertrages (= FV) - jedenfalls wenn Vergütungen fließen - als Versicherungsvermittlung anzusehen ist und eine entsprechende Berechtigung benötigt.
  • D.h. ab sofort ist eine Vergütung an den FV aus den Rahmenverträgen - wie bisher nicht mehr möglich. Um die Existenz des FV/FG und damit der gesamten Branchenvertretung auch in Zukunft sicherzustellen, ist eine alternative Finanzierung unmittelbar notwendig.
  • Von den Interessenvertretern im FV wurden verschiedene Alternativen diskutiert, schließlich aber verworfen, weil ohne finanziellen Ersatz der FV seine gesetzlichen Aufgaben und Serviceaktivitäten (z.B. RSS) nicht mehr erfüllen kann.
  • Folglich muss zwingend eine neue Finanzierung für den FV ab 2023 erfolgen.


Österreichweite Entscheidung der Branchenvertreter 

Es wurde daher im FV-Ausschuss beschlossen, dass der FV-Anteil an den Grundumlagen der FG per 01.01.2023 angehoben wird.

Folgen für die Vorarlberger Versicherungsmakler
Die FG Vorarlberg kann daher nicht nur wie geplant die FG-Grundumlage aufwandsneutral an die neue Bemessungsgrundlage anpassen, sondern es ist auch notwendig, eine Erhöhung durchzuführen.

Antrag Obmann Michael Selb:
Die Grundumlage für die Fachgruppe der Vorarlberger Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten wird für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgelegt

GU Versicherungsmakler
© WKV

Die auf dem Antrag ersichtlich, ergibt sich bei der Grundumlage 2023 für ruhende Mitglieder keine Änderung.


Rückmeldungen zur geplanten GU-Erhöhung können bis spätestens 15. September 2022 per Mail an ye@wkv.at oder Post an die Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, übermittelt werden.  

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Eda Noyan: T 05522/ 305 247

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Anmeldung bis spätestens 23. September 2022

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und die Datenschutzerklärung der WKV. 

Stand: 31.08.2022