Fachgruppentagung Holzindustrie
Freitag, 14. Oktober 2022 | 17:00 Uhr | Mohrenbrauerei, Dr. Waibel-Straße 2, 6850 Dornbirn
Lesedauer: 1 Minute
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschluss Grundumlage 2023*
- Beschlussfassung Voranschlag 2023
- Bericht des Obmannes
- Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
- Vortrag Einführung in die Maschinensicherheit
- Allfälliges
Anbei überlassen wir Ihnen die Einladung und den Anmeldelink zur Fachgruppentagung.
>> Hier geht's zum Anmeldelink
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung mit o.a. Anmelde-Link.
Es gelten die aktuellen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.
* zu 3) Beschluss Grundumlage 2023 gemäß WKG § 123
GU a:
- 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
- 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
- Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00
GU b:
- 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
- Mindestgrundumlage : Euro 15,-
Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.
Der Beschluss tritt mit 01.01.2023 in Kraft.
Stand: 14.09.2022