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Fachgruppentagung Holzindustrie

Freitag, 14. Oktober 2022 | 17:00 Uhr | Mohrenbrauerei, Dr. Waibel-Straße 2, 6850 Dornbirn 

Lesedauer: 1 Minute

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Beschluss Grundumlage 2023*
  4. Beschlussfassung Voranschlag 2023
  5. Bericht des Obmannes
  6. Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
  7. Vortrag Einführung in die Maschinensicherheit
  8. Allfälliges

Anbei überlassen wir Ihnen die Einladung und den Anmeldelink zur Fachgruppentagung.
>> Hier geht's zum Anmeldelink

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung mit o.a. Anmelde-Link.
Es gelten die aktuellen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.

* zu 3) Beschluss Grundumlage 2023 gemäß WKG § 123

GU a: 

  • 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
  • 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00

GU b: 

  • 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
  • Mindestgrundumlage : Euro 15,-

Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.

Der Beschluss tritt mit 01.01.2023 in Kraft.

Stand: 14.09.2022

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