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Fachgruppentagung Holzindustrie

Freitag, 15. Oktober 2021, 15:00 Uhr, Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, Feldkirch

Lesedauer: 1 Minute

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Beschluss Grundumlage 2022*
  4. Beschlussfassung Voranschlag 2022
  5. Bericht des Obmannes
  6. Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
  7. Allfälliges

Anbei überlassen wir Ihnen die Einladung und den Anmeldelink zur Fachgruppentagung.
>> Hier geht's zum Anmeldelink

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung mit o.a. Anmelde-Link. Es gelten die aktuellen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.

* zu 3) Beschluss Grundumlage 2022 gemäß WKG § 123

GU a: 

  • 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
  • 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00

GU b: 

  • 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
  • Mindestgrundumlage : Euro 15,-

Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.

Der Beschluss tritt mit 01.01.2022 in Kraft.

Stand: 15.09.2021

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