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Fachgruppentagung Holzindustrie

Freitag, 15. Oktober 2021, 15:00 Uhr, Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, Feldkirch

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    TAGESORDNUNG

    1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Beschluss Grundumlage 2022*
    4. Beschlussfassung Voranschlag 2022
    5. Bericht des Obmannes
    6. Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
    7. Allfälliges

    Anbei überlassen wir Ihnen die Einladung und den Anmeldelink zur Fachgruppentagung.
    >> Hier geht's zum Anmeldelink

    Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung mit o.a. Anmelde-Link. Es gelten die aktuellen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen.

    * zu 3) Beschluss Grundumlage 2022 gemäß WKG § 123

    GU a: 

    • 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
    • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
    • 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
    • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00

    GU b: 

    • 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
    • Mindestgrundumlage : Euro 15,-

    Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.

    Der Beschluss tritt mit 01.01.2022 in Kraft.

    Stand: 15.09.2021

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