Fachgruppentagung der Vorarlberger Holzindustrie
Freitag, 11.10.2024, 17:00 Uhr, Gasthaus Egender, Schönenbach, 6870 Bezau
Lesedauer: 1 Minute
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschluss Grundumlage 2025*
- Beschlussfassung Voranschlag 2025
- Bericht des Obmannes
- Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
- Vortrag: Brandherde frühzeitig erkennen mithilfe moderner KI-Technologien
- Allfälliges
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung unter folgendem-Link.
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* zu 3) Beschluss Grundumlage 2025 gemäß WKG § 123
GU a:
• 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
• Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
• 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
• Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00
GU b:
- 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
- Mindestgrundumlage : Euro 15,-
Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten.
Der Beschluss tritt mit 01.01.2025 in Kraft.
Stand: 22.12.2024