Detailansicht Hände mit Schutzhandschuhen beim Reinigen einer Handfeuerwaffe
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Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Fachgruppe

Waffenrecht

Informationen zum Waffengesetz

Lesedauer: 2 Minuten

Nachstehend finden Sie alle aktuelle Informationen zum Waffengesetz

Praxiskommentar zum österreichische Waffenrecht

Das neue österreichische Waffenrecht, März 2020, Manz-Verlag
Walter Grosinger; Jürgen Siegert; Wolf Szymanski

Mit der 5. Auflage des Juridica-Kommentars sind Sie bestens gerüstet

Waffengesetz 

Muster:

Depotwaffen


Schusswaffenkennzeichnung

Novelle Waffengesetz 2021

Das Waffengesetz wurde durch das BGBl. I 211/2021 am 13. Dezember 2021 novelliert. Die geänderten Bestimmungen sind am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten.

§ 11 a Waffengesetz 

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:

  1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen, 
  2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (§ 8 Abs. 1 Z 13 NAG), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet, 
  3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

Der Umfang ist auf alle Waffe gemäß § 1 WaffG erweitert sowie neu auf einen weiteren Aufenthaltstitel für Britische Staatsbürger erfasst worden.

Zu beachten ist Folgendes: Eine Anfrage an die jeweilige Landespolizeidirektion ist nur in jenen Fällen vorgesehen, in denen die sog. "Abkühlphase" für Schusswaffen zur Anwendung gelangt.

Anbei finden Sie nun das überarbeitete Formular für die Anfrage an die Landespolizeidirektion.

Zur weiteren Information finden Sie einige Muster: 

In Kooperation mit dem BM.I wurde folgende Broschüre erstellt:

Muster für Gewerbetreibende:

Zentrales Waffenregister


Rückfragehinweis:
Mag. Stjepko Kolesar
Arge Zivile Sicherheit
Telefon: +43 5 90 900 3332
E-Mail: stjepko.kolesar@wko.at

Stand: 07.12.2023