Antrag: Betriebsnachfolge - Beratungsförderung

Beratungszuschuss der Vorarlberger Wirtschaftskammer

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Inhaltsverzeichnis

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    * bei einer Personengesellschaft, FlexKap oder GmbH müssen mehr als 50 % der Anteile übergeben werden

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    Hinweis

    • Voraussetzung für die Förderung ist ein Leistungsnachweis des Beratungsunternehmens. Erstellte Unterlagen wie z.B. Konzepte, Bewertungen, etc. sind daher an die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Abteilung Betriebsnachfolge zu übermitteln. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

    • Die Umsatzsteuer ist vom beratenen Unternehmen zu entrichten und als Vorsteuer wieder geltend zu machen.

    • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sein.