Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Manipulationsschutz für Registrierkassen
ab 1. April 2017
Lesedauer: 1 Minute
Inhaltsverzeichnis
Mit dem 1. April 2017 müssen alle Kassensysteme auch mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden. Jeder einzelne Beleg wird dann mit einem Code versehen, in dem die Beleginhalte, ein Umsatzzähler sowie ein Verweis auf den letzten Beleg gespeichert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass keiner der vorherigen Belege geändert oder gelöscht werden kann. Diese Codes sind auch digital signiert, weshalb eine Signaturkarte (Chipkarte) und ein Kartenlesegerät benötigt werden.
Weitere wichtigen Informationen zur Registrierkasse:
- WKO-Infoblatt Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
- Die wichtigsten Klarstellungen im Erlass des BMF
- FAQ Recht - Antworten auf häufige Rechtsfragen zur Registrierkassenpflicht
- FAQ Technik - Antworten auf häufige Technikfragen zur Registrierkassenpflicht
Dieser Online Ratgeber informiert Sie,
- ob für Ihr Unternehmen eine Pflicht besteht,
- ob auf Ihren Betrieb Ausnahmen oder Erleichterungen zutreffen,
- ab wann das elektronische Aufzeichnungssystem verpflichtend ist und
- welche technischen Schritte erforderlich sind.
Technologieanbieter für Kassensysteme
Stand: 03.01.2019